Zum Hauptinhalt springen
Zertifizierung von Personal

Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV

 


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Die Zertifikate für die Kältetechnik werden seit Dezember 2015 gemäß DVO 2015/2067 vergeben. Der Anwendungsbereich umfasst Tätigkeiten an folgenden Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten:


  • Kühllastkraftfahrzeuge und -anhänger

  • ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen



 

Die Sachkundezertifikate werden in folgenden Kategorien vergeben:

Kategorie I:

 Folgende Tätigkeiten dürfen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten von Kühllastfahrzeugen und -anhängern, (und neuerdings Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons) die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, durchgeführt werden:

•          Dichtheitskontrolle

•          Rückgewinnung

•          Installation

•          Reparatur, Instandhaltung und Wartung

•          Außerbetriebnahme

Kategorie II:

Folgende Tätigkeiten dürfen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten von Kühllastfahrzeugen und -anhängern (und neuerdings Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons) , die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, durchgeführt werden:

  • Dichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf, unabhängig von der Füllmenge

An Einrichtungen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder an hermetisch geschlossenen Einrichtungen mit weniger als 6 kg:

  • Rückgewinnung
  • Installation
  • Reparatur, Instandhaltung und Wartung
  • Außerbetriebnahme

Kategorie III:

Rückgewinnung, sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen (oder hermetisch geschlossene Systeme mit weniger als 6 kg) betreffen;

Kategorie IV:

Dichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf bei unbegrenzter Füllmenge

 

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung.

Absolventen, die Gesellen-, Meister- oder Technikerprüfung in unserem Hause erfolgreich ablegen, erhalten automatisch das Zertifikat der Kategorie I von der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg. Personen, die eine dieser Prüfungen vor dem 04.07.2008 abgelegt haben, können das Zertifikat der Kategorie I auf Antrag erlangen.

Die bis Mitte Dezember 2015 erteilten Sachkundezertifikate nach Verordnung (EG) 303/2008 behalten ihre Gültigkeit!  

Personen, die noch keine anerkannte Prüfung abgelegt haben (beispielsweise „Quereinsteiger“ aus anderen Handwerken) können die Zertifizierung durch Besuch eines Kurses mit anschließender Prüfung erlangen.

Die verschiedenen Zertifizierungsmaßnahmen finden Sie unten.

Bei Bedarf bieten wir Ihnen gerne unsere Beratung an.

Die Zertifizierung, die gemäß Umweltrecht gefordert wird, ersetzt nicht den anerkannten hoch qualifizierten Bildungsabschluss des Mechatronikers für Kältetechnik, des Kälteanlagenbauermeisters oder Kälte-Klima-Systemtechnikers. Sie befähigt insbesondere nicht zu einer selbständigen Ausübung der genannten Tätigkeiten und ist somit keine Grundlage für eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Kälteanlagenbauer-Handwerk!

Zertifizierungsmaßnahmen

a) Berufliche Ausbildung

Absolventen der Gesellenprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik, der Prüfung zum Kälteanlagenbauermeister und Staatlich geprüften Technikern Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik kann ohne zusätzliches Ablegen einer Sachkundeprüfung das Zertifikat der Kategorie I ausgestellt werden. Für Diplom-Ingenieure/Bachelors mit einem kältetechnischen Studium kann nach einer Bewertung im Einzelfall ebenfalls eine Anerkennung erfolgen.

b) Kurzmaßnahmen

Kate-gorieZertifizierungsmaßnahmeDauerVoraussetzungenMaßnahme siehe
IGrundlagenkurs und Aufbaukurs Kältetechnik (Modul Kälte1 und 3)
240 Std
erfolgreiche technische oder handwerkliche AusbildungModul Kälte 1 und 3
IIGrundlagenkurs Kältetechnik (Modul Kälte 1
120 Std
erfolgreiche technische oder handwerkliche AusbildungModul Kälte 1
IIIUmweltpass
3 Tage
Grundkenntnisse im KälteanlagenbauSeminar V1
IVSachkundeseminar für Lecksuche und Dichtheitsprüfung (T1)2Tage
 
Kenntnisse über Aufbau und Funktion einer Kälteanlage und deren BetriebsstoffeSeminar T1
ISonderzertifizierung für Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk5 Tage 
  • erfolgreiche technische oder handwerkliche Ausbildung und
  • mindestens 2-jährige Berufspraxis in der Kälte- und Klimatechnik (auf Nachweis) oder
  • Besuch von Grundlagenkurs und Aufbaukurs Kältetechnik (Modul 1 und 3) vor dem 04.07.2008
 
Modul Sonder- zertifizierung
I

Servicekraft Kälte- und Klimatechnik - Fachhelfer

 

12 Wochen + BetriebspraxisBerufsausbildungServicekraft Kälte- und Klimatechnik - Fachhelfer

Alle Zertifizierungsmaßnahmen enden mit einer praktischen und theoretischen Prüfung.

Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat der entsprechenden Kategorie durch die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg ausgestellt.

In speziellen Fällen (z. B. abweichende Voraussetzungen) bitten wir um Rücksprache.

Vergabe des Zertifikats

a) Zertifizierung nach Teilnahme an einer Zertifizierungsmaßnahme

Personen, die nach dem 4. Juli 2008 an einer der oben aufgeführten Zertifizierungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten nach bestandener praktischer und theoretischer Prüfung ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie.

b) Zertifizierung von Personen, die vor dem 4. Juli 2008 eine Prüfung abgelegt haben

Personen, die ein Abschlusszeugnis nachweisen können, das den Anforderungen nach EG-Verordnung 303/2008 entspricht, können auf Antrag ein Zertifikat erhalten.

Dies trifft insbesondere zu für:

  •  Personen, die ein Abschlusszeugnis nachweisen können, das den Anforderungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 entspricht, können auf Antrag ein Zertifikat erhalten.

Verfahren für die Beantragung des Zertifikates für Personen, die bereits ihre Sachkunde nachgewiesen haben (Gesellenprüfung, Meisterprüfung etc.):

  • Ausfüllen des Antragsformulars (Sie finden eine Vorlage für das Antragsformular im Download-Bereich)
  • Antrag mit beglaubigter Kopie des Abschlusszeugnisses (z. B. Gesellen- oder Meisterbrief) an die Geschäftsstelle der Innung schicken.
    Falls Sie keine amtlich beglaubigte Zeugniskopie haben, können Sie uns auch das Originalzeugnis vorlegen
  • Gebühr für Zertifizierung beträgt
    • für Innungsmitglieder (Mitglieder aller Kälteanlagenbauer-Innungen): 60,00 €
    • für Nichtmitglieder: 80,00 €
  • Das Zertifikat wird durch die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg ausgestellt. Sie erhalten per Post ein Zertifikat im A4-Format und eines im Scheckkarten-Format, damit Sie dieses immer mitführen können.