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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Laut "F-Gase-Verordnung" darf Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch von Personen durchgeführt werden, die ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzen.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.



Modul 5 - Modul Kälte 5: Fachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3)

Modul 5

2026

Modul Kälte 5: Fachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3)

 

Theorie:

  • Brennbare Kältemittel - Einsatzbereich, Eigenschaften, Besonderheiten

  • Effizienzbetrachtung Kältekreislauf

  • Gesetze, F-Gase-Verordnung 2024/573 und Normen

  • Kältemaschinenöle

  • Praktischer Umgang mit brennbaren Kältemitteln

 

Werkstatt:

  • Verbindungstechniken, Verrohrung, Dichtheitsprüfung, Lecksuche

  • Aufbau und Inbetriebnahme einer Kälteanlage

  • Entsorgung, Außerbetriebnahme

 

Praktische und theoretische Prüfung



Informationen

Ziel

Aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung oder auf Kenntnissen aus den Modulen 1 bis 3

erhalten die Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit brennbaren Kältemitteln und beim Bau von Kälteanlagen mit Propan R290 und R32.

Zielgruppen (m/w/d)

Facharbeiter im Kälteanlagenbau, Mechatroniker für Kältetechnik, Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Dauer

3 Tage / 24 Unterrichtseinheiten

Referent

Dozenten der Bundesfachschule

Voraussetzung

  • Mindestanforderung sind Kenntnisse aus den Modulen 1 bis 3

  • Sprachniveau B2

Hinweise

Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Handschuhe sind für den praktischen Teil der Schulung erforderlich und durch den Teilnehmer mitzubringen.

 

Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der novellierten Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 haben sich Änderungen bezüglich der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Das Zertifikat A1 oder A2 kann im Rahmen einer Auffrischungsschulung erst nach Inkrafttreten der novellierten ChemKlimaschutzV vergeben werden.

 

Es fallen zusätzliche Zertifzierungsgebühren an.

Preise

Teilnehmergebühr

1.404,20 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.180,00 € exkl. Umsatzsteuer

Termine

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067 bzw. Zertifikate A1/A2 gemäß DVO 2024/2215, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.