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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Jahr

Modul 1

Modul Kälte 1: Grundlagen im Kälteanlagenbau

2024
2024
Modul 1

Modul Kälte 1: Grundlagen im Kälteanlagenbau

2025
2025
Modul 2

Modul Kälte 2: Elektrische Steuerung und Regelung in Kälteanlagen

2024
2024
Modul 2

Modul Kälte 2: Elektrische Steuerung und Regelung in Kälteanlagen

2025
2025
Modul 3

Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene

2024
2024
Modul 3

Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene

2025
2025
Modul 4

Modul Kälte 4: Steuerungstechnik für Fortgeschrittene

2024
2024
Modul 4

Modul Kälte 4: Steuerungstechnik für Fortgeschrittene

2025
2025
Modul 5

Modul Kälte 5: Fachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3)

2024
2024
Modul 5

Modul Kälte 5: Fachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3)

2025
2025
Modul 6

Modul 6: Kälteanlagenbau mit CO2 (R744) als Kältemittel

2024
2024
Modul 6

Modul 6: Kälteanlagenbau mit Kohlendioxid (R744) als Kältemittel

2025
2025
Modul B+W

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

2024
2024
Modul B+W

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

2025
2025
Modul EFK

Modul Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

2024
2024
Modul EFK

Modul - Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

2025
2025
Modul SZert

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung der Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067

2024
2024
Modul SZert

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung nach EU-F-Gase-Verordnung

2025
2025
Modul Servicekraft

Modul Servicekraft Kälte- und Klimatechnik (Fachhelfer)

2025
2025
Modul Splitklima

Modul Splitklimaanlagen in der Raumlufttechnik - Planung, Betrieb und Wartung

2024
2024
Modul Splitklima

Modul Splitklimaanlagen in der Raumlufttechnik - Planung, Betrieb und Wartung

2025
2025

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.