Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Schulungsangebote der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Schulträger/Vertragspartner:
Landesinnung Kälte-Klima-Technik
Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (KdöR)
Bruno-Dressler-Str. 14
63477 Maintal
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB und Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen der Bundesfachschule Kälte- Klima-Technik (im Weiteren: BFS), die über unsere Webseite: www.bfs-kaelte-klima.de, per E-Mail oder schriftliche/persönliche Anfragen gebucht werden.
- Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung oder die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden.
- Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
§2 Veranstalter/Vertragspartner
- Veranstalter der von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer gebuchten Bildungsmaßnahme ist die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik mit ihren Standorten in Maintal, Harztor und Leonberg sowie Inhouse-Schulungen (Webseite: www.bfs-kaelte-klima.de).
- Ihr Vertragspartner ist die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (KdöR), Bruno-Dressler-Str. 14, 63477 Maintal als Schulträger der Bildungseinrichtung BFS (Webseite www.landesinnung-kaelte-klima.de, E-Mail: info(at)bfs-kaelte-klima.de, Tel. +49 6109 6954-0,).
§3 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die auf unserer Webseite www.bfs-kaelte-klima.de oder in sonstigen Veröffentlichungen aufgeführten Bildungsmaßnahmen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern sind lediglich eine Übersicht der aktuellen Bildungsmaßnahmen.
- Ihre Buchungsanfrage für eine Bildungsmaßnahme der BFS kann über unsere Internetseite in folgenden Schritten erfolgen:
- Wählen Sie zunächst die gewünschte Bildungsmaßnahme aus.
- Klicken Sie in der jeweiligen Veranstaltung auf den Link „Zum … anmelden“.
- Füllen Sie bitte alle Felder entsprechend aus.
- Sie können auch mehrere Teilnehmer anmelden.
- Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Buchungsanfrage erfolgt zeitnah durch eine E-Mail. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keinen rechtsverbindlichen Vertragsabschluss dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchungsanfrage bei uns eingegangen ist.
- Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine separate Anmeldebestätigung der BFS zustande, die Ihnen entweder per E-Mail, per Brief oder per Fax zugesandt wird.
- Die Berücksichtigung einer Buchungsanfrage findet in der Reihenfolge der bei uns insgesamt für eine Veranstaltung eingehenden Buchungsanfragen statt.
§4 Zahlungsbedingungen, Bearbeitungs- und Anmeldegebühren
- Die Kosten der gebuchten Bildungsmaßnahme (sog. Teilnehmergebühr) werden mit Zugang der Rechnung fällig, zahlbar gemäß den Zahlungsbedingungen (Zahlungsfristen), die in der Ihnen zugesandten Rechnung aufgeführt sind.
- Die Fälligkeit tritt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, BAföG, Arbeitgeber oder sonstige öffentliche Förderung) ein.
- Die jeweils fällige Teilnehmergebühr ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf ein in der Rechnung aufgeführtes Konto zu zahlen.
- Bei Bildungsmaßnahmen ab 290 Unterrichtseinheiten (im Folgenden: UE) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR sowie eine Anmeldegebühr in Höhe von 450 EUR fällig. Die Bearbeitungs- und Anmeldegebühr wird dem Teilnehmenden nach Anmeldung in Rechnung gestellt.
- Die Anmeldegebühr wird bei Teilnahme mit der Lehrgangsgebühr verrechnet.
§5 Kündigung der gebuchten Bildungsmaßnahme vor/bis Beginn der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer; Stornogebühren
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Vertrag (gebuchte Bildungsmaßnahme) kündigen, wenn die Kündigung vor Beginn der Bildungsmaßnahme gegenüber dem Vertragspartner (Landesinnung Kälte- Klima-Technik (KdöR), Bruno-Dressler-Str. 14, 63477 Maintal, E-Mail: info(at)bfs-kaelte-klima.de) in Schriftform (Brief) oder Textform (z. B. per E-Mail) erklärt wird.
- Für den Zeitpunkt der Kündigungserklärung ist der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner maßgebend.
- Ein Nichterscheinen zur gebuchten Bildungsmaßnahme ersetzt keine in Schriftform oder Textform vorzunehmende Kündigungserklärung.
- Bei Bildungsmaßnahmen bis 120 UE entstehen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer folgende Stornogebühren:
- Kostenfreie Stornierung: Die kostenfreie Stornierung ist möglich bis 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) des 14. Tages vor Veranstaltungsbeginn.
- 50 % Stornierungsgebühr: Die reduzierte Stornierungsgebühr von 50 % der Lehrgangsgebühr gilt für Stornierungen, die ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ des 13. Tages vor Veranstaltungsbeginn bis 23:59 Uhr MEZ/MESZ des Tages unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn eingehen.
- Volle Lehrgangsgebühr (100 %): Die volle Lehrgangsgebühr ist ab 0:00 MEZ/MESZ des ersten Tages der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung fällig.
- Bei Bildungsmaßnahmen über 120 UE entstehen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer folgende Stornogebühren:
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung bis 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) des Tages, der 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn liegt, wird eine pauschale Gebühr von 250 EUR fällig.
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ innerhalb 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis 23:59 Uhr MEZ/MESZ des 14. Tages vor Lehrgangsbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühren fällig.
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ des 13. Tages vor Veranstaltungsbeginn bis 23:59 Uhr MEZ/MESZ des Tages unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren fällig.
- Bei einer Kündigung ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ des ersten Tages der gebuchten Bildungsmaßnahme (Veranstaltungsbeginn) oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers werden 100 % der Lehrgangsgebühren fällig.
- Bei Bildungsmaßnahmen ab 290 UE entstehen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer folgende Stornogebühren:
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung bis 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) des Tages, der 24 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn liegt, wird eine pauschale Gebühr von 450 EUR fällig.
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ innerhalb der 24 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis 23:59 Uhr MEZ/MESZ des 14. Tages vor Lehrgangsbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühren fällig.
- Bei einem Zugang der Kündigungserklärung ab 0:00 Uhr MEZ/MESZ des 13. Tages vor Veranstaltungsbeginn bis 23:59 Uhr MEZ/MESZ des Tages unmittelbar vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren fällig.
- Die Berechnung der Wochen- und Tagesfristen erfolgt gemäß §§ 187 ff. BGB, wobei der Tag des Veranstaltungsbeginns bei der Rückwärtsberechnung nicht mitgezählt wird.
§6 Kündigung der gebuchten Bildungsmaßnahme ab Beginn der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer; Stornogebühren
- Für Bildungsmaßnahmen ab 290 UE:
- Bei Kündigungszugang während der ersten Lehrgangshälfte (innerhalb der ersten 50% der UE) Ihrer gebuchten Bildungsmaßnahme werden 60% der gesamten Lehrgangsgebühren sofort fällig, zahlbar innerhalb der Frist gemäß der Ihnen zugesandten Stornobestätigung und Rechnung.
- Bei Kündigungszugang während der zweiten Lehrgangshälfte (über 50% der UE sind absolviert), so werden 80% der Lehrgangsgebühren fällig, zahlbar innerhalb der Frist gemäß der Ihnen zugesandten Stornobestätigung und Rechnung.
- Erfolgt keine Kündigung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers oder erscheint sie oder er gar nicht oder nur zeitweise, so ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr verpflichtet.
§7 Absage von Bildungsmaßnahmen, Vorbehalt zu Ablaufänderungen durch den Veranstalter
- Der Veranstalter ist berechtigt, die betreffende Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund abzusagen.
- Gleiches gilt für den Fall, dass es dem Veranstalter aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund unmöglich ist, die Bildungsmaßnahme durchzuführen.
Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:- die Erkrankung der Dozentin oder des Dozenten
- zu geringe Teilnehmeranzahl
- Der Veranstalter wird die Teilnehmenden unverzüglich von der Absage informieren.
- Ungeachtet dessen ist der Veranstalter berechtigt, die Bildungsmaßnahme im Falle des Ausfalls einer oder eines Dozierenden von einer oder einem qualifizierten Ersatzdozierenden durchführen zu lassen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungstermine der betreffenden Bildungsmaßnahme zu verschieben.
- Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ebenfalls ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters und/oder seiner Angestellten und/oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Bildungsmaßnahme vorzunehmen, soweit dadurch deren Gesamtcharakter nicht erheblich geändert wird, die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt.
§8 Kündigung durch Veranstalter, Ausschluss von Bildungsmaßnahmen
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes behält sich der Veranstalter die fristlose Kündigung des Vertrages und damit den Ausschluss des oder der Teilnehmenden von der betreffenden Bildungsmaßnahme vor.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der oder die Teilnehmende entweder (1) das jeweilige Teilnahmeentgelt oder die entsprechende Rate nicht fristgerecht bezahlt und mindestens zwei Zahlungsaufforderungen der jeweilig fälligen Rate erfolgten oder (2) wenn er oder sie die Vorschriften der Computer und Internetnutzung, der Schutzrechte oder (3) die Hausordnung nicht beachtet oder (4) die Durchführung der Bildungsmaßnahme im Ganzen oder einzelne Veranstaltungen nachhaltig stört oder gefährdet.
- Der oder die Teilnehmende hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.
- Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Teilnahmeentgelts bleibt im Falle einer berechtigten Kündigung beziehungsweise im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Bildungsmaßnahme unberührt.
§9 Computer- und Internetnutzung des Veranstalters, Schutzrechte
- Sofern im Rahmen der Bildungsmaßnahme Hard- oder Software des Veranstalters zum Einsatz kommt, verpflichtet sich der oder die Teilnehmende jegliche Änderungen hieran zu unterlassen.
- Es ist insbesondere untersagt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten durchzuführen.
- Der Internetzugang des Veranstalters darf weder über Endgeräte des oder der Teilnehmenden noch des Veranstalters für Zwecke genutzt werden, welche nicht auf die Bildungsmaßnahme bezogen sind und/oder Rechte Dritter verletzen.
- Untersagt sind insbesondere der Down- und Upload von Inhalten, die z. B. gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen, und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
- Die im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Vervielfältigung dieser ist in digitaler Form auf seinen (max. 2) Endgeräten und analoger Form ausschließlich für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erlaubt.
- Jede darüber hinaus gehende Nutzungshandlung, wie insbesondere weitere Vervielfältigungen, die Weitergabe an Dritte, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
- Bei Zuwiderhandlung behält sich der Rechtsträger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§10 Hausordnung
Die Teilnehmenden haben die Hausordnung des Veranstalters zu befolgen.
§11 Datenschutz
Der oder die Teilnehmende ist verpflichtet, die ihm oder ihr im Rahmen der Bildungsmaßnahme von den anderen Teilnehmenden und/oder Dozierenden zugänglich gemachten personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke (z. B. Werbung) zu nutzen, die über die konkrete Bildungsmaßnahme hinausgehen. Die Weitergabe der Daten ohne das schriftliche Einverständnis der anderen Teilnehmenden bzw. Dozierenden ist untersagt.
§12 Schlussbestimmungen; Anwendbares Recht
- Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem oder der Teilnehmenden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Sofern es sich bei dem oder der Teilnehmenden um einen Kaufmann bzw. eine Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters (Maintal).
- Die Vertragssprache ist deutsch.
Stand: Juli 2026