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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Laut "F-Gase-Verordnung" darf Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch von Personen durchgeführt werden, die ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzen.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.



Modul SZert - Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung nach EU-F-Gase-Verordnung

Modul SZert

2026

Hinweise

A1 -Ready

EU-F-Gase-Verordnung 2024/573

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung nach EU-F-Gase-Verordnung

Theorie und Praxis:

  • Grundlagen zur Verordnung (EU) 2024/573, ChemKlimaSchutzV

  • Eigenschaften und Umweltauswirkungen von fluorierten Treibhausgasen und
    Kohlenwasserstoffe als Kältemittel

  • Normen, Verordnung und Regelwerke

  • Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung für A3 Kältemittel

  • Einsatz A3 fähiger Ausrüstung

  • Dichtheitskontrollen

  • Umweltverträglicher und sicherer Umgang mit Anlagen und Kältemittel während der
    Montage, Wartung, Instandhaltung, Stilllegung oder Rückgewinnung

  • Bau eines lecksicheren Rohrleitungssystems

  • Einsatz von brennbaren Kältemitteln mit niedrigem Treibhauspotenzial

  • Kenntnis von Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Energieeffizienz

 

Hinweis:

Bei fehlender Teilnahme-Voraussetzung: Einzelfallprüfung nach Sichtung eingereichter Qualifikationsnachweise. Nach Teilnahme kann ein Zertifikat A1 ausgegeben werden. Am Vormittag des ersten Tages findet eine theoretische und praktische Prüfung der Zugangsvoraussetzungen statt. Sofern die Prüfung nicht bestanden wird, ist eine weitere Teilnahme am Modul nicht möglich. Bei Abbruch der Teilnahme wird anstatt der Lehrgangsgebühr eine Aufwandspauschale von 160,00 € netto (190,40 € brutto) fällig.



Informationen

Ziel

Erwerb eines Sachkunde-Zertifikats A1 nach DVO (EU) 2024/2215.

Zielgruppen (m/w/d)

Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk, die bereits durch mehrjährige Berufspraxis und/oder entsprechende Weiterbildungskurse ein fundiertes Wissen in der Kältetechnik erworben haben.

Abschluss

Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung wird ein Zertifikat A1 gemäß DVO (EU) 2024/2215 verliehen.

Dauer

5 Tage / 40 Unterrichtseinheiten

 

Referent

Dozenten der Bundesfachschule

Voraussetzung

Handwerklich-technische oder technische Ausbildung, Sprachniveau B2, theoretische Kenntnisse in der Kältetechnik und praktische Fertigkeiten im Umgang mit Kohlenwasserstoffen und fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Die Fertigkeiten wurden durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem anerkannten Kälte-Klima Fachbetrieb erworben.

Zum Nachweis ist das Formblatt „"Voraussetzungsnachweis zu Sonderzertifizierung" der Bundesfachschule mit Unterschrift des Teilnehmers und des Arbeitgebers der Anmeldung beizufügen.

 

Hinweise

Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der novellierten Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 haben sich Änderungen bezüglich der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Der Kurs schließt mit einem Zertifikat A1 gemäß DVO (EU) 2024/2215 ab. Dieses berechtigt u. a. zu Arbeiten (z. B. Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung) an stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen als Kältemittel. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt: Bildung-Zertifizierung.

 

Preise

Teilnehmergebühr

1.963,50 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.650,00 € exkl. Umsatzsteuer

Termine

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067 bzw. Zertifikate A1/A2 gemäß DVO 2024/2215, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.