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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Modul 3 - Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene

Modul 3

2025

Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene

Theorie:

  • Erweiterung der erworbenen Kenntnisse in den Bereichen Wärmelehre, Verfahren der Kälteerzeugung sowie Komponenten in Kälteanlagen

  • Vertiefung zu den Eigenschaften und Gefahren von Sicherheitskältemitteln (A1)
    bis brennbare Kältemittel (A2L/A3)

  • Sicherer Umgang mit Kohlenwasserstoffen (A3)

  • Sicherheitsrelevante Hinweise zur Montage und Aufstellung von Kälte- und Klimaanlagen mit größeren Füllmengen brennbarer Kältemittel

  • Aufbau,Funktionsweise und Wirkungsweise mechanischer und elektronischer Regler
    sowie Ventile in kältetechnischen Anlagen

  • Kenntnis von Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Energieeffizienz

  • Vertiefung zur Verordnung (EU) 2024/573 ChemKlimaSchutzV

 

 

Labor:

  • Aufbau und Inbetriebnahme einer Propan-Kälteanlage mit mechanischen Reglern

  • Untersuchung des Regelverhaltens kältetechnischer Proportionalregler im
    Kältekreislauf sowie eine Analyse und Auswertung

  • Eigenschaften, Gefahren und sicherer Umgang mit A1-A3 Kältemittel

  • Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung für A3 Kältemittel

  • Einsatz A3 fähiger Ausrüstung

 

 

Werkstatt:

  • Bau einer Kälteanlage mit erweiterten Regel- und Steuereinrichtungen

  • Einbau und Einstellung mechanischer und elektronischer Regler in einer kältetechnischen Anlage

  • Dichtheitsprüfung, Lecksuche und Inbetriebnahme

  • Einregulierung und Fehlersuche an einer Kälteanlage

  • Entsorgung und Außerbetriebnahme



Informationen

Ziel

Aufbauend auf den Inhalten von Modul Kälte 1 werden Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung schrittweise an die Kältetechnik herangeführt und erhalten eine hochwertige Basis für die zukünftige Arbeit.

Zielgruppen (m/w/d)

Gesellen oder Facharbeiter aus Kälte-Klima-Fachbetrieben mit Ausbildung in anderen Berufen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung in Modul 1 und 3 wird ein Zertifikat A1 gemäß DVO (EU) 2024/2215 verliehen (bitte Hinweise beachten).

Dauer

3 Wochen/120 Unterrichtsstunden

Referent

Dozenten der Bundesfachschule

Voraussetzung

Kenntnisse im Kälteanlagenbau, z.B. Besuch von Modul 1. Für das Zertifikat A1 ist eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erforderlich.

Hinweise

In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.

 

Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der novellierten Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 haben sich Änderungen bezüglich der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Der Kurs schließt mit einem Zertifikat A1 gemäß DVO (EU) 2024/2215 ab. Dies berechtigt u.a. zu Arbeiten (z.B. Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung) an stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit flourierten Treibhausgasen und Kohelnwasserstoffen als Kältemittel.

 

 

Preise

Teilnehmergebühr

3.564,05 € inkl. 19% Umsatzsteuer
2.995,00 € exkl. Umsatzsteuer

Termine

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.