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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Module

Modul EFK

2024

Modul Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik


Die Qualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten laut DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 1000-10 Absatz 5.4 erlaubt das Arbeiten an elektrischen Anlagen in der Kälte- und Klimatechnik in dem Rahmen, der vom Unternehmer bzw. der verantwortlichen Elektrofachkraft festgelegt wurde. Die notwendigen Grundkenntnisse werden vermittelt:

  • Grundlagen der Elektrotechnik

  • fachspezifische Normen, BG-Vorschriften, technische Regeln und Gesetze

  • Unternehmerverantwortung zur Sicherheit elektrischer Anlagen

  • Einsatz von Arbeitskräften

  • Unfallverhütung und Erste Hilfe bei Elektrounfällen

  • netzunabhängige und netzabhängige Schutzmaßnahmen

  • Netzsysteme, Erdungsverhältnisse und Potenzialausgleich

  • Aufbau, Kennzeichnung und Einsatz von Leitungen

  • Projektierung von Leitungen und Schutzeinrichtungen

  • praktische Inbetriebnahme elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 Teil 600

  • praktische Prüfung von Geräten nach VDE 0701-0702



Ziel

Die Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks" setzt sich nach DGUV Grundsatz 303-001 aus Grundausbildung und betrieblicher Fachausbildung zusammen. Die notwendigen Inhalte der Grundausbildung in Theorie und Praxis werden in diesem Modul vermittelt.

Zielgruppen (m/w/d)

Im Kälteanlagenbauer-Handwerk tätige Facharbeiter mit Grundkenntnissen über Steuerungen von Kälte- und Klimaanlagen (beispielsweise in Modul 2 erworben).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung mit Nachweis der bestandenen schriftlichen und praktischen Prüfung

Dauer

2 Wochen/80 Unterrichtsstunden

Referent(en)

Dozenten der Bundesfachschule

Voraussetzung

Praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Hinweise

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation wird durch eine theoretische und praktische Prüfung erbracht.

Termine

neue Termine 2025 in Harztor

Preise

1.422,05 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.195,00 € exkl. Umsatzsteuer



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Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung der Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Ab 1.1.2017 gilt dies auch für Arbeiten an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern. Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.