Zum Hauptinhalt springen
Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Module

Modul 1

2024

Modul Kälte 1: Grundlagen im Kälteanlagenbau


Theorie:

  • Thermodynamische Grundlagen

  • Aufbau und Funktion des Kältemittelkreislaufs

  • Funktion und Aufbau der Hauptbauteile einer Kälteanlage

  • Umweltgerechter Umgang mit Kältemitteln

  • Dichtheitsprüfung, Evakuieren und Lecksuche

  • Normen und Vorschriften in der Kältetechnik

  • Verordnung (EU) 2024/573 und ChemKlimaSchutzV

  • Eigenschaften und Gefahren von Kältemitteln

 

Labor:

  • Aufbau und Inbetriebnahme einer Propan-Kälteanlage

  • Simulation von Klima-, Normalkühl- und Tiefkühlanlagen

  • Messung und Auswertung kältetechnischer Parameter

 

Werkstatt:

  • Aufbau und Inbetriebnahme einer Kälteanlage

  • Verrohrung, Verbindungstechniken, Dichtheitsprüfungen, Lecksuche

  • Einregulierung, Einstellung, Fehlersuche

  • Entsorgung, Außerbetriebnahme



Ziel

Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung werden schrittweise an die Kältetechnik herangeführt und erhalten eine hochwertige Basis für die zukünftige Arbeit.

Zielgruppen (m/w/d)

Gesellen oder Facharbeiter aus Kälte-Klima-Fachbetrieben mit Ausbildung in anderen Berufen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung kann ein Zertifikat der Kategorie II gemäß DVO (EU) 2015/2067 verliehen werden.

Dauer

3 Wochen/ 120 Unterrichtsstunden

Referent(en)

Kälteanlagenbauermeister der Bundesfachschule

Voraussetzung

Für das Zertifikat der Kategorie II ist eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erforderlich.

Hinweise

In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.

 

Benötigen Sie eine Hartlöterprüfbescheinigung, so können Sie das Seminar T24 besuchen.

Termine

13.05.2024 - 31.05.2024 Harztor
29.07.2024 - 16.08.2024 Maintal - ausgebucht (Warteliste)
26.08.2024 - 13.09.2024 Harztor

Preise

3.451,00 € inkl. 19% Umsatzsteuer
2.900,00 € exkl. Umsatzsteuer



< Zurück zur Übersicht

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung der Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Ab 1.1.2017 gilt dies auch für Arbeiten an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern. Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.