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Qualifikation für die Dichtheitsprüfung

Wir denken schon seit längerem darüber nach, für die Dichheitsprüfung an Kälte- und Klimaanlagen einen Lecksuchhund oder eine Lecksuchhündin einzusetzen.   Benötigen diese Tiere eigentlich auch eine besondere Eignungsprüfung oder reicht es, wenn sie auf das Aufspüren von Leckagen an Kälteanlagen trainiert sind?


Bis vor kurzem war es tatsächlich ausreichend, wenn die Lecksuchhundeführerin oder der Lecksuchhundeführer über eine Zertifizierung nach Kategorie IV der DVO (EU) 2015/2067 verfügte. Das ändert sich aber nun mit Inkrafttreten der ‚Verordnung über die Feststellung der Brauchbarkeit von Lecksuchhunden‘ (Lecksuchhundbrauchbarkeitsverordnung - LecksHBV), die am 1. April 2022 in Kraft treten soll.

Canis Lupus familiaris darf ab diesem Datum nur noch für die Lecksuche eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsprüfung umfasst dabei folgende Bereiche

Prüfungsteil (A) Gehorsam

Im Prüfungsteil (A) Gehorsam muss die Hündin oder der Hund in folgenden Teilfächern genügende Leistungen erbringen:

  1. Allgemeiner Gehorsam:
    Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat die Hündin oder der Hund der Hundeführerin oder dem Hundeführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihr oder ihm entfernen. Die Hündin oder der Hund muss bei lose durchhängender Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben der Führerin oder dem Führer folgen.
  2. Verhalten in Maschinenräumen:
    In einem Maschinenraum in dem mindestens ein Verdichter mit 100 kW Nennleistung läuft, hat sich die Hündin oder der Hund ruhig zu verhalten. Beim Fallenlassen von Schraubenziehern oder anderem Werkzeug darf sie oder er nicht winseln, Laut geben, an der Leine zerren oder die Hundeführerin bzw. den Hundeführer verlassen. Lärmempfindliche Hündinnen und Hunde, die mit Flucht oder Arbeitsverweigerung reagieren, können die Prüfung nicht bestehen.
  3. Geruchsresistenz:
    In einem Raum mit einer Ammoniakkonzentration von 20 ml/m³ hat sich die Hündin oder der Hund ruhig zu verhalten. Das Prüftier darf nicht winseln oder flüchten. Empfindliche Hündinnen und Hunde, die mit Flucht oder Arbeitsverweigerung reagieren, können die Prüfung nicht bestehen.
  4. Persönliche Schutzausrüstung
    Die Hündin oder der Hund darf sich dem Anlegen der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung nicht verweigern

Prüfungsteil (B) Lecksuche

Im Prüfungsteil (B) Aufspüren von Leckagen an Kälteanlagen muss die Hündin oder der Hund in folgenden Teilfächern genügende Leistungen erbringen:

 (1) Einer künstlichen Kältemittelfährte von 100 Metern Länge, die aus versteckten Testlecks mit einem Kältemittelaustritt von 5 g /Jahr besteht, muss die Hündin oder der Hund fehlerfrei folgen. Die Testlecks sind im Abstand von 10 Metern unsichtbar aufzubauen. Kommt die Hündin oder der Hund zu weit von der Fährte ab, gilt der Versuch als nicht bestanden.

(2) An im Gebäude installierten Kälte- oder Klimaanlage mit mindestens 30 Meter Rohrlänge ist eine Leckage aufzuspüren. Bei dem Kältemittel muss es sich um ein fluoriertes Treibhausgas handeln. Aus der Leckage dürfen maximal 5 g Kältemittel jährlich austreten. Wenn die Undichtigkeit nicht innerhalb von 15 Minuten gefunden wird, gilt der Versuch als nicht bestanden.

(3) In einem Raum mit einer Fläche von ca. 50 m², in dem eine Kältemittelkonzentration (R134a) von 1000 ppm herrscht, muss ein Testleck mit einem Kältemittelaustritt von 5 g /Jahr innerhalb von 5 Minuten aufgespürt werden.

(4) An einer im Freien befindlichen Kälte- oder Klimaanlage mit mindestens 30 Meter Rohrlänge ist eine Leckage aufzuspüren. Bei dem Kältemittel muss es sich um ein fluoriertes Treibhausgas handeln. Aus der Leckage dürfen maximal 10 g Kältemittel jährlich austreten. Wenn die Undichtigkeit nicht innerhalb von 15 Minuten gefunden wird, gilt der Versuch als nicht bestanden.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat ein entsprechendes Trainingsprogramm, entwickelt, welches mit der Eignungsprüfung für Lecksuchhündinnen und Lecksuchhunde abschließt.

Nach bestandener Prüfung erhält die Hündin oder der Hund eine spezielle Hundemarke, die das Tier als „Qualifiziert für die Dichtheitskontrolle an kältetechnischen Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen“ ausweist. Diese Hundemarke ist bei der Arbeit zu tragen. Zusätzlich erhält die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Zertifikat in Papierform.

   

Henry beim Training in der Bundesfachschule an einer R407F-Anlage

Nach bestandener Prüfung wird die Zertifikatshundemarke verliehen