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Sachkunde für die Dichtheitskontrolle

In unserem Industriebetrieb werden Kompressoren mit Kältetrocknern mit einer Kältemittelfüllmenge unter 3 kg eingesetzt. Einer der Trockner wird noch mit 2,55 kg R404A betrieben. Die anderen Trock¬ner sind neuer und enthalten Kältemittel mit geringerem GWP-Wert, ebenfalls in Mengen unter 3 kg. Für uns stellt sich die Frage, ob die Kältetrockner nach der F-Gase-Verordnung auf Dichtheit zu prüfen sind und wenn ja, muss diese Tätigkeit durch einen Kältetechniker erfolgen oder gibt es eine Sachkundeausbildung die sich rein auf diese Prüftätigkeiten bezieht?


In Ihrer Fragestellung fehlt leider die Aussage, ob es sich bei den Anlagen um hermetisch geschlos­sene Einrichtungen handelt. Seit 1.1.2015 gelten für das Kältemittel R404A[1] folgende Grenzen für die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle:
  • Bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen: ab 10 t CO2-Äquivalent, dies entspricht ca. 2,549 kg R404A

  • Für sonstige Einrichtungen: ab 5 t CO2-Äquivalent, dies  entspricht ca. 1,27 kg R404A

Sofern Ihr Trockner exakt 2,55 kg R404A enthält, überschreitet die Füllmenge gerade die Grenze von 10 t CO2-Äquivalent, womit er unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle fällt, auch wenn er als herme­tische Einrichtung gekennzeichnet ist. Die Person, die die Dichtheitskontrolle durchführt, muss mindestens gemäß Kategorie IV der Durch­führungsverordnung (EU) 2015/2067 zertifiziert sein. Für diese Zertifizierung muss man nicht zwin­gend Mechatroniker für Kältetechnik sein. Die Zertifizierung nach Kategorie IV können auch Personen mit einer anderen technischen Ausbildung erwerben. Sie berechtigt nur zur Dichtheitskontrolle, Ein­griffe in den Kältemittelkreislauf sind dagegen nicht erlaubt. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Tech­nik bietet beispielsweise einen zweitägigen Kurs (Seminar T1) an, der bei bestandener Prüfung mit der Zertifizierung nach Kat. IV abschließt.
[1] Der GWP100-Wert (Global Warming Potential) von R404A berechnet sich zu einem Wert von 3922.