Zum Hauptinhalt springen

Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln

Wir installieren und warten seit kurzer Zeit auch Klimaanlagen mit dem Kältemittel R32. Einer unserer Monteure weigert sich nun, im Rahmen einer Reparatur den R32-Verdichter auszuwechseln, da er gehört hat, dass es dabei zu einem Brand kommen kann.


Bei R32 handelt es sich um ein zugelassenes Kältemittel, mit dem trotz der (geringen) Brennbarkeit sicher umgegangen werden kann. Sobald neue Stoffe mit neuen Gefahren (hier A2L-Kältemittel) in Ihrer Firma eingeführt werden, ist es allerdings Ihre Pflicht als Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurtei­lung zu erstellen und daraus resultierend dem Monteur eine Arbeits- bzw. Betriebsanweisung auszu­händigen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter zum Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen. Nach einer ent­sprechenden Schulung kann Ihr Mitarbeiter sicherlich die Gefahren, die von R32 ausgehen, besser abschätzen und die Arbeiten sicher durchführen. Gibt es eine Anleitung für Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln? Teil 4 der DIN EN 378 liefert in Anhang E einen Leitfaden für die Instandsetzung von Einrichtungen mit brennbaren Kältemitteln. Dieser gilt allerdings für alle Brennbar­keitsklassen von A2L bis A3. Im konkreten Fall sollte man daher prüfen, ob die geforderten Maßnahmen für das verwendete Kälte­mittel zutreffen. Hier ein kleiner Auszug: Vor Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet werden:
  • Falls erforderlich Einholung einer Zulassung für Heißarbeiten (Schweißerlaubnisschein);

  • Sicherstellen, dass innerhalb des Arbeitsbereichs keine brennbaren Materialien aufbewahrt werden und keinerlei Zündquellen vorhanden sind;

  • Sicherstellen, dass geeignete Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stehen;

  • vor Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf bzw. vor Schweiß- oder Hart- und Weichlötarbeiten sicherstellen, dass der Arbeitsbereich ausreichend belüftet ist;

  • Sicherstellen, dass die eingesetzte Lecksucheinrichtung keine Funken erzeugt und ausreichend abgedichtet oder eigensicher ist;

  • Sicherstellen, dass das gesamte Instandhaltungspersonal entsprechend unterwiesen wurde.

Vor Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf sollte nach folgendem Verfahren vorgegangen werden: a) Kältemittel entfernen (Restdruck angeben); b) Kreislauf mit Inertgas (z. B. Stickstoff) durchspülen; c) auf einen Druck von 30 kPa (absolut) (bzw. 0,03 MPa) evakuieren; d) erneut mit Inertgas (z. B. Stickstoff) durchspülen; e) Kreislauf öffnen. Vor allen und während aller Heißarbeiten sollte der Arbeitsbereich mit einem geeigneten Kältemittel-Detektor überprüft werden, um den Monteur auf eine potentiell feuergefährliche Atmosphäre hinzu­weisen. Müssen Verdichter oder Verdichteröle entnommen werden, sollte sichergestellt werden, dass die Ab­saugung in ausreichendem Umfang erfolgt ist, um auszuschließen, dass sich im Schmierstoff noch Rückstände von brennbarem Kältemittel befinden. Es sollten nur Rückgewinnungseinrichtungen angewendet werden, die für brennbare Kältemittel aus­gelegt sind.Wenn nach nationalen Regeln oder Vorschriften das Ablassen des Kältemittels zulässig ist (was für fluorierte Treibhausgase natürlich nicht der Fall ist), sollte dies auf sichere Art und Weise erfolgen, z. B. über einen Schlauch, durch den das Kältemittel ins Freie in einen sicheren Bereich geführt wird. Es sollte sichergestellt werden, dass in keinem Fall einebrennbare, explosive Kältemittelkonzentration in der Nähe einer Zündquelle entstehen oder in ein Gebäude eindringen kann. Bei Kälteanlagen mit indirektem System sollte das Wärmeträgerfluid auf möglicherweise vorhande­nes Kältemittel überprüft werden. Nach jeglichen Instandsetzungsarbeiten sollten die Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Kältemittel-De­tektoren und mechanische Lüftungssysteme, überprüft und die Ergebnisse protokolliert werden. Es sollte sichergestellt werden, dass jedes fehlende oder unleserliche Etikett an Bauteilen des Käl­temittelkreislaufs ersetzt wird. Bei der Suche nach Kältemittellecks sollten keine Zündquellen verwendet werden.Personen, die an Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln arbeiten, sollten über Sachkunde für die sicherheitstechnischen Aspekte bei der Handhabung von brennbarem Kältemittel verfügen; der Nach­weis der angemessenen Schulung sollte vorliegen. Dies umfasst die folgenden Anforderungen: — Kenntnisse der Gesetzgebung, Verordnungen und Normen im Hinblick auf brennbare Kältemittel; — umfangreiche Kenntnisse über und Fertigkeiten bei Handhabung von brennbaren Kältemitteln, per­sönlichen Schutzausrüstungen, Vermeidung von Kältemittelleckagen, Handhabung von Behältern, Füllvorgang, Lecksuche, Rückgewinnung und Entsorgung. Dieser Leitfaden gibt wichtige Hinweise, ist aber nicht umfassend. Es fehlt beispielsweise die Forde­rung, dass vor Beginn der Arbeiten der Raum in jedem Fall gut durchlüftet werden sollte. Für A3-Kältemittel soll besonders darauf hingewiesen werden, dass im Öl des Verdichters größere Mengen an Kältemittel gelöst sein können. Hierzu hat die Bundesfachschule ein kurzes Video veröf­fentlicht, welches verdeutlichen soll, dass auch aus der evakuierten Anlage noch brennbares Kälte­mittel austreten kann und dass das ‚Abgas‘ der Vakuumpumpe nicht außer Acht gelassen werden sollte. Der gezeigte Versuch wurde mit Propan durchgeführt. de-de.facebook.com/kaelteblick/videos/460092534496598/