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GWP-Werte

Welche GWP-Werte sind für die Ermittlung der Häufigkeit der Dichtheitskontrolle einzusetzen? In der DIN EN 378 sind schon zwei unterschiedliche GWP-Werte zu finden. Daneben gibt es weitere Quellen mit abweichenden Werten. Welcher muss nun verwendet werden?


Da die Forderung zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle aus der EU-F-Gase-Verordnung stammt, sind folgerichtig die GWP-Werte aus den Anhängen dieser Verordnung zu verwenden. In Artikel 2 der F-Gase-Verordnung  ist folgende Begriffserklärung zu finden: „Treibhauspotenzial“ oder „GWP“ (für „global warming potential“) das Klimaerwärmungspotenzial eines Treibhausgases im Verhältnis zu dem von Kohlendioxid (CO2), berechnet als das Erwärmungspotenzial eines Kilogramms eines Treibhausgases bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO2, wie in den Anhängen I, II und IV beschrieben bzw. für Gemische gemäß Anhang IV berechnet. Die in den Anhängen genannten GWP-Werte stammen aus dem 4. IPCC-Bericht[1] und sind auch in Tabelle E1 der DIN EN 378 aufgeführt (um die richtige Spalte zu finden, ist auf die Fußnote zu achten). Es gibt zwar inzwischen einen 5. IPCC-Bericht mit neueren GPW-Werten und jüngst wurden im ‚Scientific Assessment of Ozone Depletion:2018‘ noch aktuellere Werte bekannt gegeben. Dies ist aber für die Festlegung der Dichtheitskontrolle zurzeit nicht von Bedeutung. Es sollte noch erwähnt werden, dass in Anhang 1 der F-Gase-Verordnung nur GWP-Werte für Reinstoffe aufgeführt sind. Kältemittelgemische wurden dort nicht berücksichtigt. Für Gemische muss der GWP-Wert entweder aus dem massegemittelten Wert der Einzelkomponenten berechnet werden oder man schaut in die DIN EN 378.  Das Umweltbundesamt hat ebenfalls eine umfassende Liste mit GWP-Werten veröffentlicht, die auch Gemische enthält (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/treibhauspotentiale_ausgewaehlter_verbindungen_und_deren_gemische.pdf).
[1] Der Vierte Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) der Vereinten Nationen