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Zertifizierungspflichtige Tätigkeiten

Für Installation, Wartung, Instandhaltung, Stilllegung, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung an Kälte-/Klima-Anlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, wird durch die F-Gase-Verordnung eine Zertifizierung nach DVO 2015/2067 gefordert. Aus unserer Sicht bezieht sich diese Forderung aber nur auf Arbeiten, die direkt mit dem Kältemittelkreislauf zu tun haben. Die äußerliche Reinigung eines Wärmeübertragers oder der Austausch eines Ventilatorlüfters durch einen Elektriker betreffen beispielsweise den Kältemittelkreislauf nicht. Wir wurden jetzt mit einer anderen Interpretation konfrontiert, die für alle Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen eine Zertifizierung fordert. Welche Sichtweise ist richtig?


Aus unserer Sicht sind zertifizierungspflichtige Tätigkeiten im Rahmen der F-Gas-Verordnung und nach DVO 2015/2067 nur Arbeiten, bei denen der Kältemittelkreislauf betroffen ist. Dies lässt sich aus den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ableiten, aus denen hervorgeht, dass Tätigkeiten in Verbindung mit fluorierten Treibhausgasen gemeint sind. Dafür nach­folgend drei Beispiele: (19) „Reparatur“ die Wiederherstellung beschädigter oder undichter Erzeugnisse oder Einrichtungen, die flu­orierte Treibhausgase enthalten oder deren Funktionieren von fluorierten Treibhausgasen abhängt, wobei ein Teil betroffen ist, der solche Gase enthält oder hierzu bestimmt ist;(20) „Installation“ Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluo­rierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Zu­sammenbau eines Systems am Ort seines künftigen Betriebs, welches die Verbindung von Gasleitungen ei­nes Systems zur Schließung eines Kreislaufs beinhaltet, und zwar ungeachtet, ob das System nach dem Zu­sammenbau befüllt werden muss oder nicht;(21) „Instandhaltung oder Wartung“ sämtliche Tätigkeiten, (…) der vorliegenden Verordnung, die einen Ein­griff in die fluorierte Treibhausgase enthaltenden oder dafür bestimmten Kreisläufe erfordern, insbesondere das Befüllen des Systems mit fluorierten Treibhausgasen, der Ausbau eines oder mehrerer Kreislauf- oder Geräteteile, der erneute Zusammenbau zweier oder mehrerer Kreislauf- oder Geräteteile und die Reparatur von Lecks; Aus diesen Formulierungen wird deutlich, dass Arbeiten, wie der beschriebene Austausch eines Ventilator­lüfters oder die Reinigung eines Wärmeübertragers, nicht von der Pflicht zur Zertifizierung betroffen sind.