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Grenzwerte für Kohlenstoffdioxid

Wir planen die Serienfertigung von Tiefkühlanlagen mit dem Kältemittel R744 und haben daher Fragen zu den Grenzwerten von CO2. In Kapitel 9 der DIN EN 378-3 ist festgelegt, dass Detektoren zur Raumluftüberwachung nur dann eingesetzt werden müssen, wenn die Konzentration des Kältemittels den praktische Grenzwert (PL) oder den ATEL/ODL -Wert überschreiten kann. Der praktische Grenzwert von 0,1 kg/m³, der bei CO2 Anwendung fin¬det, berechnet sich zu einem Volumenanteil von R744 in der Luft von ca. 50.000 ppm (5 Vol-%). Dieser Wert beträgt das 10-fache des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) von 5.000 ppm. Wie ist dieser gravierende Unterschied in der Risikobeurteilung zu bewerten? Wer haftet dann bei eventuellen Personenschäden durch eine R744-Konzentration von ca. 50.000 ppm?


Die großen Unterschiede in den Grenzwerten kommen daher, dass es sich um vollkommen unterschiedliche Bewertungskriterien handelt. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Ar­beitsplatz, bei der eine Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. Bei der Festle­gung wird von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Le­bensarbeitszeit ausgegangen. Das heißt, man geht davon aus, dass eine Person über ihr ganzes Arbeitsle­ben hinweg tagtäglich dieser Konzentration ausgesetzt sein kann. Beim praktischen Grenzwert PL wird dagegen eine kurzzeitige Belastung betrachtet. Es handelt sich hier um die höchste Konzentration, die noch keine die Flucht beeinträchtigende (d. h. akuten) Auswirkungen hat oder die keine Entzündungs­gefahr des Kältemittels mit sich bringt. Am Beispiel von CO2 lässt sich dieser Unterschied gut erklären. Der Arbeitsplatzgrenzwert mit einem Wert 5.000 ppm beschreibt eine Konzentration in der Atemluft, in der Kohlendioxid keine merklichen Auswirkun­gen auf den Körper hat, auch wenn man dieser über eine längere Zeit ausgesetzt ist. Der praktische Grenzwert in Höhe von 5 % CO2 in der Luft liegt dagegen in einer Größenordnung, die durch­aus merkliche Auswirkungen auf den Körper hat. Konzentrationen in dieser Höhe haben im Allgemeinen eine Beschleunigung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz, teilweise auch Schwindel und Ohrensau­sen zur Folge. Sofern man der erhöhten CO2-Konzentration aber nur kurz ausgesetzt ist und den Raum, in den das Kältemittel ausgetreten ist verlässt, muss nicht mit einer Schädigung der Gesundheit gerechnet werden. Wenn ein Detektor erforderlich ist, muss dieser auf den Wert von 50 % des ATEL/ODL-Wertes eingestellt werden. Im Fall von CO2 wäre das eine Konzentration von 0,036 kg/m³ was einem Volumenanteil von etwa 1,8 % entspricht.