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Neues Kältemittel mit begrenzter Haltbarkeit im Kältemittelkreislauf (Vorsicht, Aprilscherz)

Ich habe gehört, dass ein neues Kältemittel angeboten wird, welches nach spätestens zwei Jahren ausgetauscht werden muss. Was hat das zu bedeuten?


Auch uns ist jüngst zu Ohren gekommen dass ein neues Kältemittel auf den Markt kommen wird, das bahnbrechende Eigenschaften für die Kälte-Klimatechnik haben soll. Es handelt sich hierbei um ein Einstoffkältemittel ohne Temperaturgleit. Ein Kurzzeichen wurde bis jetzt noch nicht bekannt gegeben.   Vorab möchten wir Ihnen einmal kurz die positiven Eigenschaften des neuen Kältemittels nennen.
  1. Einsatzbereich des Kältemittels deckt eine große Bandbreite ab, für Tiefkühlung, Normalkühlung und sogar im Klimabereich.
  2. Es besitzt hervorragende physikalische wie chemische Eigenschaften.
  3. GWP[1] liegt bei 0,2. Es hat damit einen 5-fach besseren Wert als CO2.
  4. Es handelt sich um ein ungefährliches Kältemittel. Nach aktuellem Stand wird es in die Sicherheitsgruppe A1 (nach DIN EN 378-1 Anhang E) aufgenommen.
  5. Die mittlere atmosphärische Lebensdauer beträgt nur Bruchteile von Sekunden.
  6. Keine Lecksuche mehr, da sehr große Moleküle.
  7. Gute Löslichkeit mit allen Kältemaschinenölen.
Nun zurück zu Ihrer Frage nach der Haltbarkeit des Kältemittels. Einige positive Punkte haben wir Ihnen ja schon genannt. Ein Nachteil ist die Haltbarkeit des Kältemittels. Das Kältemittel zersetzt sich innerhalb von zwei Jahren in einer geschlossenen Anlage von selbst. Dies bedeutet, dass man die komplette Füllmenge der Anlage innerhalb dieser Frist erneuern muss. Wird diese Maßnahme nicht in der vorgegebenen Zeit durchgeführt, können erhebliche Schäden an der Kälteanlage auftreten (z. B. Kolbenfresser, Lochfraß) bis hin zum Totalschaden. Der regelmäßige Kältemitteltausch bedeutet, je nach Füllmenge der Anlage, hohe Wartungskosten für den Betreiber. Man sollte aber den oben erwähnten Gliederungspunkt 6 dem Betreiber als großen Pluspunkt entgegenhalten. Egal wie groß die Füllmenge eine Anlage ist, ob einige 100 g oder mehrere 100 t, innerhalb der Frist von 2 Jahren müssen keine aufwendigen und mit hohen Kosten verbundenen Lecksuchverfahren mehr durchgeführt werden. Die jeweiligen europäischen sowie nationalen Verordnungen und Regelungen greifen für das Kältemittel nicht, da durch die sehr große und grobe Molekülstruktur ein Austreten durch kleine Leckagen nicht auftreten kann. Ganz im Gegenteil, die Leckagen werden dadurch wieder verschlossen. Es sind schon einige Testanlagen mit dem neuen Kältemittel in Betrieb. Bisher zeigt sich, dass die Anlagen ohne Probleme funktionieren. Auch die bis heute ausgewerteten Ergebnisse zeigen, dass es sich um ein neues und sehr stark zukunftorientiertes Kältemittel handelt. Warten wir ab wie sich dieses Kältemittel auf dem Markt schlagen wird.

[1] GWP – Global Warming Impact (Treibhauspotenzial)