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Was bringt das Jahr 2018 an Neuigkeiten?

Auch für das nächste Jahr erwarten uns zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Wir wollen nachfolgend ein paar Hinweise auf wichtige Neuregelungen geben:       Nächste Stufe im Phase-Down gemäß F-Gase-Verordnung   Im Jahr 2018 wird die maximale Menge der fluorierten Treibhausgase, die jährlich in den Verkehr gebracht werden dürfen (GWP-gewichtet) von heute 93 % auf 63 % des Ausgangswertes reduziert       Neues Bauvertragsrecht   Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im BGB um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts und soll unter anderem den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern. Unter anderem ist die Abnahme und das Anordnungsrecht neu geregelt worden, zudem gibt es Änderung hinsichtlich Abschlagszahlungen und Abschlagszahlungen bei Mängeln. Damit ist eine Kenntnis der neuen Vorschriften unumgänglich, um Schaden für das eigene Unternehmen abzuwenden bzw. von den neuen Regelungen zu profitieren.       Datenschutz   Ob Kundendaten oder Personalakten, auch Handwerksbetriebe kommen täglich mit dem Thema Datenschutz in Berührung.   Am 25. Mai 2018 tritt die neue, vereinheitlichte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und löst das Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ab. Die DS-GVO ist für alle Unternehmen verbindlich und regelt den einheitlichen Umgang mit persönlichen Daten im gesamten europäischen Raum.   Im Artikel 25 der DS-GVO ist festgehalten, dass Unternehmen "geeignete organisatorische und technische Maßnahmen" ergreifen müssen, um die Rechte der Betroffenen (Informationsrecht, Auskunfts- und Widerspruchsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung, Recht auf Datenübertragbarkeit neu) zu garantieren.       Mutterschutzgesetz   Zum 1. Januar 2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft über das sich betroffene Arbeitgeber ebenfalls informieren sollten.