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Verbot cadmiumhaltiger Hartlote

Ab dem 10. Dezember 2011 ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt > 0,01 Gew.-% in der EU verboten.


Ab dem 10. Dezember 2011 ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt > 0,01 Gew.-% in der EU verboten. Das bedeutet, dass eventuell noch in Gebrauch oder Besitz befindliche cadmiumhaltige Hartlote nicht mehr zum Löten eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren ist die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote ab diesem Zeitpunkt in der EU nicht mehr erlaubt. Den Anwendern ist ab dem 10.12.2011 die Lagerung und Verarbeitung dieser Hartlote per Verordnung untersagt. Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 (ergänzend zum Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) wird die Verwendung von Cadmium in Hartloten wie folgt geregelt: „Cadmium und Cadmiumverbindungen
8. Dürfen nicht in Konzentrationen von 0,01 Gew.-% oder mehr in Hartloten verwendet werden. Hartlote dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn der Cadmiumgehalt (Cd- Metall) 0,01 Gew.-% oder mehr beträgt.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet Hartlöten eine Verbindungstechnik, bei der mit Legierungen bei Temperaturen über 450 °C gearbeitet wird.“
Grund für das Verbot ist die gesundheitsschädliche Wirkung von Cadmium beim Einatmen oder Verschlucken. Es können Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen, Leberschaden, Lungenschaden, Nierenschaden, Knochenveränderung auftreten und Cadmium kann Krebs erzeugen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hersteller von Hartloten, wie zum Beispiel www.brazetec.de.