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Leckageerkennungssysteme an Anlagen mit dem Kältemittel CO2 grundsätzlich erforderlich?

Wir planen für einen Kunden eine neue Kälteanlage mit dem Kältemittel Kohlenstoffdioxid und einer Füllmenge in der Größenordnung von 30 kg. Müssen bei einer solchen Anlage, so wie auch in der Gastronomie üblich, alle Räume, durch die eine CO2-Leitung geht mit einem Gaswarngerät ausgestattet werden?


Grundsätzlich gibt es keine derartige Regelung. Beim Kältemittel Kohlenstoffdioxid ist im Prinzip genauso zu verfahren, wie bei anderen Kältemitteln, die der Sicherheitsgruppe A1 angehören. In Personenaufenthaltsbereichen gilt, dass im Falle eines Kältemittelaustrittes der praktische Grenzwert des Kältemittels nicht überschritten werden darf. Kann der praktische Grenzwert überschritten werden, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Die kann beispielsweise dadurch geschehen, dass bei Konzentrationsüberschreitung ein Warnhinweis (z. B. durch einen Gassensor) gegeben wird. Das alternative Verfahren muss in jedem Fall die Sicherheit der Personen gewährleisten. Der praktische Grenzwert für das Kältemittel R744 liegt bei 0,1 kg/m³, was bedeutet, dass pro Kubikmeter Rauminhalt maximal 100 g Kältemittel in den Raum entweichen dürfen. Bei einem Raumvolumen von über 300 m³ geht von den 30 kg CO2 keine unmittelbare Gefahr aus. In diesem Fall ist das Gaswarngerät nicht erforderlich.