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Abtauen mit elektrischer Abtauheizung

Der Verdampfer in einem Kühlraum ist mit einer elektrischen Abtauung versehen. Die Abtauung wird mittels eines Sicherheitstemperaturbegrenzers (STB) im Verdampferpaket abgeschaltet. Müssen noch weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, oder ist diese Maßnahme für die Sicherheit schon ausreichend?


In der DIN EN 378 findet man in den Teilen 2 und 3 folgende Informationen zu der von Ihnen gestellten Frage.   Teil 2 Pkt. 6.2.7.2.3 Kältemittelführende Bauteile, die gereinigt oder abgetaut werdenKältemittelführende Bauteile, die in warmem oder heißem Zustand gereinigt oder abgetaut und von Hand geregelt werden, müssen mit einem oder mehreren Druckanzeigegeräten ausgerüstet sein.   Teil 3 Pkt. 10 Wärmequellen und vorübergehend hohe TemperaturenKann ein Teil des Kältemittelkreislaufs eine Temperatur erreichen, die höher ist als die Temperatur, die dem maximalen zulässigen Sättigungsdruck entspricht (z. B. durch ein elektrisches Abtausystem, ein Abtausystem unter Verwendung von heißem Wasser oder Reinigen mit heißem Wasser oder Dampf), dann muss die in diesem Teil enthaltene Flüssigkeit in einen anderen Teil der Anlage entweichen können, in dem diese höhere Temperatur nicht vorhanden ist. Falls erforderlich, muss die Anlage zu diesem Zweck mit einem Sammler ausgerüstet werden, der mit der Einrichtung verbunden ist.   Leider ist diese Aussage im beschriebenen Fall nicht hilfreich in Bezug auf die Absicherung des Verdampfers. Wenn der Temperaturfühler defekt ist, wird die Heizung nicht abgeschaltet und somit der Druck im System soweit steigen bis Bauteile bersten.   Kommt man bei der Risikobeurteilung zu dem Schluss, dass ein Bersten der Anlage durch die Überhitzung möglich ist, müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.   Recherchiert man nun in alten Vorschriften und Normen (BGV D4 und DIN 8975 Teil 7) kann man zur Absicherung von Abtauheizungen eine klare Antwort bekommen. Die Aussagen sind aber nur informativ, da diese Regeln keine Gültigkeit mehr haben.   In der alten DIN 8975 Teil 7 ist Folgendes nachzulesen.   Druckentlastende Sicherheitseinrichtungen werden den elektrischen Heizleistungen entsprechend bemessen.Abblasende Sicherheitseinrichtungen sind nicht erforderlich, wenn durch:a)     zwei Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) oder
b)     zwei Sicherheitsdruckbegrenzer (DBK, SDBK) oder
c)     einen Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) und einen anderen Grenzwertgeber (Zeit oder Druck)   sichergestellt ist, dass vor Erreichen des Grenzwertes die Wärmequelle ausgeschaltet oder eine Kühlung zugeschaltet wird.   Nach unserem Ermessen ist der von Ihnen beschriebene Verdampfer nicht ausreichend sicher geschützt. Da der Sicherheitstemperaturbegrenzer versagen kann, muss eine weitere Sicherheitseinrichtung eingebaut werden. Vorschläge dazu sind in der BGV D4/DIN 8975 Teil 7 zu finden. Der Betreiber des Kühlraumes ist über diesen Mangel zu informieren, denn es besteht Handlungsbedarf, um die Sicherheit zu gewährleisten.