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Absicherung einer Propan-Kälteanlage

In der letzten Ausgabe (KK 09/2014) ging es um das Thema Einsatz brennbarer Kältemittel. Wie angekündigt, wollen wir in dieser Ausgabe die Frage behandeln, wie solche Anlagen im Hinblick auf die Anlagensicherheit zu betrachten sind.


Zur Beantwortung der Frage, wie die Anlagensicherheit beim Einsatz brennbarer Kältemittel gewährleistet werden kann, ist die DIN EN 378 heranzuziehen. Im Teil 2 unter Kapitel 6.2.6.2 „Schutz der Kälteanlage gegen überhöhten Druck“ muss im Flussdiagramm zunächst die Anlagenkategorie bestimmt werden, um die Sicherheit der Anlage zu bewerten. Vereinfacht dargestellt benötigt man folgende Eckdaten der Anlage:

-         Födervolumen des Verdichters in l/s bzw. m³/h,

-         Kältemittelfüllmenge der Anlage in kg und

-         Sicherheitsgruppe des Kältemittels (A1, A2, A3, B1, B2, B3)

Eine Anlage mit einem Fördervolumen von weniger als 25 l/s (≈ 90 m³/h), einer Füllmenge unter 100 kg und einem Kältemittel der Sicherheitsgruppe A3 (nicht giftig, größere Brennbarkeit, z. B. Propan) müsste mit folgenden Sicherheitsschalteinrichtungen ausgestattet werden: Ein baumustergeprüfter Sicherheits(druck)begrenzer und ein zweiter parallel, elektrisch in Reihe geschalteter baumustergeprüfter Druckbegrenzer   Überschreitet das Fördervolumen des Verdichters den Wert von 25 l/s, sind die notwendigen Sicherheitsschalteinrichtungen vollkommen unabhängig von der Kältemittelfüllmenge bzw. der Sicherheitsgruppe des Kältemittels! In diesem Fall kann man sogar unter 2 Möglichkeiten wählen: Eine Druckentlastungseinrichtung, die in Kombination mit einem baumustergeprüften Druckbegrenzer bei überhöhtem Druck der Kälteanlage abblästOder

Eine Druckentlastungseinrichtung für den Verdichter in Kombination mit einem Sicherheitsdruckbegrenzer und ein zweiter parallel, elektrisch in Reihe geschalteter baumustergeprüfter Druckbegrenzer

    Leitfaden für die Instandsetzung von Anlagen mit brennbaren KältemittelnInzwischen fragen viele unserer Kunden auch nach natürlichen Kältemitteln, speziell nach denen der Gruppe A3. Da wir auf diesem Gebiet noch keine große Erfahrung haben, würde ich gerne wissen, ob es für Servicetechniker eine Anleitung für die Instandsetzung von Einrichtungen für brennbare Kältemittel gibt? In Teil 4 der DIN EN 378 ist im Anhang E der angefragte Leitfaden zu finden. Dieser ist wie folgt gegliedert:

-         Allgemeine Anforderungen an die Einrichtung

-         Instandsetzung von elektrischen Bauteilen

-         Instandsetzung an Kälteanlagen

-         Anforderungen an sachkundige Personen

Hierzu möchten wir Ihnen auszugsweise den Leitfaden vorstellen. In der Betriebsanleitung sollen folgende Angaben gemacht werden:

-         Das Öffnen von Gehäusen der Einrichtung oder eine Unterbrechung des Kältemittelkreislaufes darf nur durch sachkundige Personen (siehe DIN EN 13313) erfolgen, die im Umgang mit brennbaren Kältemitteln ausgebildet sind;

-         Anleitung für den üblichen Betrieb, einschließlich Anfahren und Abfahren;

-         Anleitung für eine systematische Instandhaltung und Instandsetzung, einschließlich des sicheren Öffnens der Einrichtungen und Bauteile;

-         Anleitung für die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und Bauteile;

-         Angaben über die Gefahren bei möglicherweise vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre und deren Vermeidung;

-         Angaben über die erforderlichen Arbeitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass brennbare Kältemittel in die Atmosphäre entweichen.

Vor der Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf sollten die folgenden Vorsorgemaßnahmen getroffen werden:

-         Einholung einer Zulassung für Warmarbeiten (Schweißerlaubnisschein; siehe BGR 500 Kap. 2.35 und Kap. 2.26);

-         Sicherstellen, dass innerhalb des Arbeitsbereiches keine brennbaren Materialien aufbewahrt werden und keinerlei Zündquellen vorhanden sind;

-         Sicherstellen, dass geeignete Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stehen;