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Leckage-Erkennungssysteme

Welche Anforderungen werden an das Leckage-Erkennungssystem gestellt?


Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 fordert, dass Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen die fluorierte Treibhausgase in Mengen von 500 t CO2-Äquivalente oder mehr enthalten, dafür sorgen müssen, dass geeignete Leckage-Erkennungssysteme installiert sind.

Ein Leckage-Erkennungssystem muss in der Lage sein, das Austreten fluorierter Treibhausgase aus Lecks festzustellen und den Betreiber oder ein Wartungsunter­nehmen in diesem Fall zu warnen. Weiterhin sollte das Leckage-Erkennungssystem empfindlich genug sein, um die Einhaltung der Kältemittelverluste nach §3 Abs. 1 der ChemKlimaschutzV sicherzustellen.

In einer Informationsbroschüre der Europäischen Kommission heißt es hierzu:

„Bei der Wahl einer geeigneten Technik und eines angemessenen Installationsorts für ein Erkennungssystem muss der Betreiber alle Parameter mit Einfluss auf die Wirksamkeit berücksichtigen, damit das installierte System ein Leck auch wirklich erkennt und den Betreiber warnt. Zu solchen Parametern gehören u. a. die Art der Anlage, der Raum, in dem sie installiert wird, und ggf. die Gegenwart anderer Verun­reinigungen in diesem Raum.

Als Faustregel gilt, dass ein System zur Erkennung von Leckagen durch Überwa­chung der Gegenwart von F-Gasen in der Luft, sofern die Installation eines derarti­gen Systems angemessen ist, in dem Maschinenraum oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, so nahe wie möglich an dem Verdichter oder den Druckausgleichs­ventilen installiert wird und eine Empfindlichkeit besitzt, die eine effektive Leckageer­kennung ermöglicht. Die Verwendung anderer Systeme, wie Systeme zur Erkennung von Leckagen durch elektronische Analyse des Füllstands oder anderer Daten, ist im angemessenen Umfang ebenfalls möglich. Dabei sind die Norm DIN EN 378 sowie die dort genannten Normen, aber auch nationale Vorschriften zu beachten. Zeigt ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem ein mögliches Leck an, muss eine Kon­trolle des Systems zur Identifizierung des Lecks und ggf. eine Reparatur erfolgen.“

Mit anderen Worten muss ein Leckageerkennungssystem eine möglichst niedrige Nachweisgrenze besitzen, um die Anforderungen (Einzelleckrate, spezifischer Käl­temittelverlust) zu erfüllen.