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Rückschlagventile in Verbundanlagen

Ich habe schon häufig die Aussage gehört, dass bei Verbundanlagen von Hubkol­benverdichtern in den Einzeldruckleitungen Rückschlagventile vorgesehen werden müssen. Es gibt jedoch auch Meinungen, dass diese nicht grundsätzlich erforderlich sind und es auf den Einzelfall ankommt. Welche Aussage ist denn nun richtig?


Hier sollte man zunächst einmal unterscheiden, aus welchem Grund die Rückschlag­ventile eingebaut werden sollen:

Wenn die Einzelverdichter jeweils eine mechanische Anlaufentlastung haben, dann sollte man natürlich auch jeweils ein Rückschlagventil vorsehen. Das hat aber nicht zwangsläufig etwas mit der Verbundanlage zu tun, denn bei Einzelanlagen würde man ja ähnlich verfahren.

Sollten die Verdichter keine mechanischen Anlaufentlastungen haben, dann könnte der Grund für den Einbau beispielsweise darin liegen, dass man eine Kältemittelkon­densation in den Zylinderkopf des Verdichters vermeiden will, wenn dieser ausge­schaltet wird und auskühlen könnte. In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung von Rückschlagventilen mit verstärkter Feder (wie auch von den Verdichterherstel­lern empfohlen), damit das Ventil auch wirklich sicher schließt. Das bedeutet aber, dass die zum Öffnen und Offenhalten des Rückschlagventils erforderliche Mindest-Druckdifferenz auch bei dem kleinsten Massenstromdurchsatz erreicht oder über­schritten werden muss. Ansonsten kann es zum Klappern und zur Beschädigung der Ventile kommen. Damit kann es in der Druckleitung (insbesondere bei höheren Mas­senströmen) zu relativ hohen Druckabfällen kommen, die natürlich die Kälteleistung und den COP reduzieren werden. Wenn die Gefahr der Kondensation im Zylinder­kopf nicht besteht bzw. das Kondensat frei ablaufen kann (etwa durch Verlegung der Heißgasleitung mit Gefälle), dann wäre aus diesem Grund zu überlegen, ob man auf die Rückschlagventile verzichten kann.

Aufgrund der Vielzahl der möglichen Kombinationen muss letztlich immer der jewei­lige Einzelfall betrachtet werden.