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Einsatz von FI-Schutzschaltern

Müssen FI-Schutzschalter (RCDs) vom Typ B oder B+ bei elektronischen Betriebsmitteln zwingend eingesetzt werden?


Grundsätzlich müssen bestehende elektrische Anlagen nicht an neuere Normen angepasst werden, wenn die die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den relevanten Normen entsprochen hat. Dies gilt aber nur, wenn sich die elektrische Anlage im ordnungsmäßen Zustand befindet und von ihr keine Gefahr für Personen und Sachen ausgeht. Gerade letztere Einschätzung ist Sache der Elektrofachkraft. In bestehenden Anlagen müssen daher nicht zwangsläufig die RCDs vom Typ A gegen solche vom Typ B oder B+ ausgetauscht werden. Ebenso wird bei bestehenden Anlagen keine Anpassung an den Bemessungsdifferenzstrom von nicht mehr als 30 mA für Steckdosen bis 20 A gefordert. Der Einsatz einer RCD vom Typ B oder B+ ist allerdings notwendig, wenn die Elektroanlage geändert, erweitert oder neu errichtet wird und dabei ein neues Betriebsmittel angeschlossen wird, welches im Fehlerfall Gleichfehlerströme erzeugen kann. Der Errichter muss somit klären, ob das Betriebsmittel Gleichfehlerströme erzeugen könnte. Dies kann bei den meisten Betriebsmitteln mit Leistungselektronik der Fall sein. Für Steckdosen ist die Sachlage nicht ganz so eindeutig. Es gibt in den Normen keine grundsätzliche Forderung, alle Steckdosen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B oder B+ auszustatten. Da ein Laie an irgendeiner beliebigen Steckdose ein Betriebsmittel anschließen kann, welches ggf. Gleichfehlerströme erzeugen könnte, besteht die Gefahr, dass eine vorhandene RCD vom Typ A gar nicht oder verspätet auslöst. Im Regelfall sollten ortsveränderliche Betriebsmittel bis 4 kW als Wechsel- oder Drehstromanschluss jedoch so beschaffen sein, dass sie mit einer RCD Schutzeinrichtung vom Typ A - Schutzmaßnahme bei indirektem oder/und direktem Berühren – verträglich sind. Für steckerfertige Geräte mit mehr als 4 kW und für fest anzuschließende Betriebsmittel muss der Hersteller einen entsprechenden Projektierungshinweis liefern (DIN VDE 0160:1998-04). Diese Regelung trifft sicher für Geräte zu, die in der Europäischen Union gebaut wurden. Eine Überprüfung ist aber immer anzuraten.  Fazit: Für den festen Anschluss eines Betriebsmittels, welches im Fehlerfall Gleichfehlerströme erzeugt, ist eine RCD vom Typ B oder B+ vorzusehen. Steckdosen müssen nicht grundsätzlich mit RCDs vom Typ B, oder B+ geschützt sein. Beim Betrieb von ortsveränderlichen Betriebsmitteln über 4 kW ist jedoch zu prüfen, ob Gleichfehlerströme auftreten könnten. Dies gilt auch für ortsveränderliche Geräte mit Stecker. Gegebenenfalls sind die Steckdosen dann mit einer RCD vom Typ B oder B+ zu schützen (für Baustellen siehe auch: DGUV Information 203-006). Die Elektrofachkraft hat sich somit beim Hersteller zu informieren und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Weitere Informationen zur Auswahl und Koordination der Fehlerstromschutzeinrichtungen können der DIN VDE 0100-530:2011-06 entnommen werden. Abkürzungen: RCD                        - Residual Current Device (Fehlerstrom Schutzeinrichtung oder FI-Schutzschalter) RCD Typ A                - zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen RCD Typ B oder B+   - zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden  Gleichfehlerströmen sowie glatten Gleichfehlerströmen in Wechselspannungsnetzen RCDs                          - RCD (Mehrzahl)