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CE-Kennzeichnung

Nachfolgend noch eine Ergänzung zum Beitrag „CE-Kennzeichnung“ aus „Fragen aus der Praxis“ August 2012:


Im Beispiel 2 wurde der Fall des Herstellers eines Verflüssigungssatzes betrachtet. Es wurde darauf hingewiesen dass der Hersteller eine CE-Kennzeichnung an den Verflüssigungssatz anzubringen hat. Dies muss nicht zwingend sein. Wie schon in der Ausgabe KK8/2012 beschrieben, ist dies vom Anwendungsbereich der jeweils geltenden Richtlinien abhängig. Da ein Verflüssigungssatz eine „unvollständige Maschine“ im Sinne der Maschinenrichtlinie (MRL) darstellt, erhält dieser keine CE-Kennzeichnung nach MRL durch den Hersteller. Lediglich die Dokumentation (Montageanleitung und Einbauerklärung) müssen beiliegen. Fällt aber der Verflüssigungssatz beispielsweise in den Anwendungsbereich der DGRL, ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.