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Leckageerkennungssysteme / Kältemitteldetektoren

Kann ein Leckageerkennungssystem nach F-Gase-Verordnung auch als Kältemitteldetektionsystem nach DIN EN 378 eingesetzt werden?


Zunächst müssen wir die beiden Detektionssysteme bezüglich der Forderungen nach der EG-Verordnung 842/2006 (F-Gase-Verordnung) und DIN EN 378 näher betrachten. Was sollen die beiden Systeme können, und wie kann dieses erreicht werden? Die F-Gase-Verordnung verlangt in Art. 3 Abs. 3, dass Betreiber von Kälteanwendungen mit einer Füllmenge von 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr, ein geeignetes Leckageerkennungssystem installieren. Dieses ist mindestens einmal alle zwölf Monate auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.Ab einer Füllmenge von 30 kg fluorierten Treibhausgasen kann ein solches System freiwillig installiert werden. Ein Leckageerkennungssystem muss das Austreten fluorierter Treibhausgase aus Leckagen feststellen und den Betreiber in diesem Fall warnen. Zusätzlich sollte es in der Lage sein, die Einhaltung des spezifischen Kältemittelverlustes aus der ChemKlimaschutzV (siehe Tabelle) zu kontrollieren[1].
Maximale spezifische Kältemittelverluste für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpenanlagen im Normalbetrieb
Anlagen, die erst vor Ort montiert werden Kältemittel-füllmenge Errichtung am Aufstellungsort
bis zum 30.06.2005 nach dem 30.06.2005 bis zum 30.06.2008 nach dem 30.06.2008
< 10 kg 8 % 6 % 3 %
10 kg bis 100 kg 6 % 4 % 2 %
> 100 kg 4 % 2 % 1 %
Fabrikmäßig komplett hergestellte (geschlossene) Kältesätze ≥ 3 kg 1 % 1 % 1 %
In einer Informationsbroschüre der Europäischen Kommission[2] heißt es hierzu: Bei der Wahl einer geeigneten Technik und eines angemessenen Installationsorts für ein Leckageerkennungssystem muss der Betreiber alle Parameter mit Einfluss auf die Wirksamkeit berücksichtigen, damit das installierte System ein Leck auch wirklich erkennt und den Betreiber warnt.Zu solchen Parametern gehören u. a. die Art der Anlage, der Raum, in dem sie installiert wird, und ggf. die Gegenwart anderer Verunreinigungen in diesem Raum.Als Faustregel gilt, dass ein System zur Erkennung von Leckagen durch Überwachung der Gegenwart von F-Gasen in der Luft, sofern die Installation eines derartigen Systems angemessen ist, in dem Maschinenraum oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, so nahe wie möglich an dem Verdichter oder den Druckausgleichsventilen installiert wird und eine Empfindlichkeit besitzt, die eine effektive Leckageerkennung ermöglicht. Die Verwendung anderer Systeme, wie Systeme zur Erkennung von Leckagen durch elektronische Analyse des Füllstands oder anderer Daten, ist im angemessenen Umfang ebenfalls möglich (siehe EG-Verordnung 1516/2007). Dabei sind die Norm EN 378 sowie die dort genannten Normen, aber auch nationale Vorschriften zu beachten. Zeigt ein fest installiertes Leckageerkennungssystem ein mögliches Leck an, muss eine Kontrolle des Systems zur Identifizierung des Lecks und ggf. eine Reparatur erfolgen. Mit anderen Worten muss ein Leckageerkennungssystem eine möglichst niedrige Nachweisgrenze besitzen, um die Anforderungen (Einzelleckrate, spezifischer Kältemittelverlust) zu erfüllen.   In der DIN EN 378-3 „Aufstellungsort und Schutz von Personen“ wird in Kapitel 8 und dessen Unterpunkten, die Anordnung, die Anzahl und die Leistung von Detektoren besprochen.Anbei die Auszüge aus der Norm: Allgemeines:
Kältemitteldetektionssysteme sind in Maschinenräumen für Kältemittel mit ODP > 0 bzw. GWP > 0 bei einer Füllmenge über 25 kg vorzusehen. Kältemitteldetektionssysteme sind in Maschinenräumen für alle Kältemittel vorzusehen, damit bei einem Anstieg der Konzentration auf 25 % der LFL bzw. 50 % des ATEL/ODL Alarm ausgelöst und die Lüftung in Gang gesetzt wird. Wenn die Konzentration des Kältemittels den geeigneten Grenzwert nach EN 378-1 Anhang C, überschreiten kann, müssen Detektoren Alarm auslösen sowie im Maschinenraum die mechanische Notlüftung in Gang setzen und die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. Anordnung der Detektoren:
Die Anordnung von Detektoren ist in Abhängigkeit des jeweiligen Kältemittels zu wählen und muss an den Stellen erfolgen, an denen sich das Kältemittel nach der Leckage sammelt. Anzahl der Detektoren:
Mindestens ein Detektor muss in jedem Maschinenraum bzw. jedem in Frage kommenden Personen-Aufenthaltsbereich und/oder im untersten Raum in Untergeschossen bei Kältemitteln, die schwerer sind als Luft, und an der höchsten Stelle bei Kältemitteln, die leichter sind als Luft, angebracht werden. Funktionsweise des Detektors:
Der Sensor muss entweder Sauerstoffmangel oder Kältemittel erfassen. Sauerstoffsensoren dürfen nur für Anlagen, die Kältemittel A1 (z. B. R 134a, R 410A, etc.) enthalten, verwendet werden. Typ und Leistung eines Detektors:
Jeder geeignete Detektor darf verwendet werden und muss bei dem für das Kältemittel oder die Saue