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CE-Kennzeichnung - Grundlagen und Hintergrund

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-sicherheitsstandard für technische Produkte festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr innerhalb Europa leisten.


Gesetzliche Grundlagen Für die einzelnen Produktgruppen wurden EU-Richtlinien erlassen, die in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt worden sind. Folglich sind Hersteller von Produkten durch nationale Gesetze dazu verpflichtet die CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Beispielsweise sind in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz und das Bauproduktengesetz erlassen worden. Die Richtlinien legen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für technische Produkte fest. Die CE-Kennzeichnung steht dafür, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Die Sicherheitsanforderungen können durch harmonisierte Normen (z. B. für Kälteanlagen DIN EN 378-2) weiter konkretisiert werden. Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt freiwillig, die Sicherheit der Produkte muss aber dann auf eine andere Art nachgewiesen werden.   Geltungsgebiet Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese unter eine der betreffenden EU-Richtlinien fallen.  
Prinzipien der CE-Kennzeichnung

Ä     Die CE-Kennzeichnung ist kein Hinweis darauf, dass ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hergestellt wurde, sondern zeigt lediglich, dass der Hersteller die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat. Ä     Die CE-Kennzeichnung ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt (§7 ProdSG). Sie darf deshalb nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist. Dies trifft auf etwa 23 Produktkategorien zu, meist technische Produkte wie z. B. Elektroartikel, Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen. Die genaue Beschreibung der Produkte und die Anforderungen regeln die jeweiligen Produktrichtlinien (z. B. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Ä     Bei in der EU hergestellten Produkten ist der Hersteller dafür verantwortlich, die jeweilige Konformitätsbewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu erstellen, die EG-Konformitätserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Ä     Händler müssen prüfen, ob die CE-Kennzeichnung und die notwendige technische Dokumentation vorhanden sind. Ä     Wird das Produkt aus einem Drittland (z. B. China) eingeführt, muss sich der Importeur vergewissern, dass der außerhalb der EU ansässige Hersteller die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und die entsprechende Dokumentation verfügbar ist. Ä     An der CE-Kennzeichnung erkennt der Verbraucher, dass ein Produkt nach einer EU-Richtlinie hergestellt wurde, die dessen Anbringung fordert. Ä     Die Sanktionen bei Fälschung oder vorsätzlichem Missbrauch der CE-Kennzeichnung sind im nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der Mitgliedstaaten festgelegt.   Beispiele für veröffentlichte EG- Richtlinien  
ProduktbereichNr. der RichtlinieUmsetzung in nationales Recht
Bauprodukte Verordnung (EU) Nr. 305/2011 - EU-BauPVO  
Niederspannung 2006/95/EG 1. ProdSV
Spielzeug 88/378/EWG 2. GPSGV
Einfache Druckbehälter 2009/105/EG 6. ProdSV
Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG 7. ProdSV
Persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG 8. ProdSV
Maschinen 2006/42/EG 9. ProdSV
Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX 95) 94/9/EG 11. ProdSV
Druckgeräte 97/23/EG 14. ProdSV
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2004/108/EG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)