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Reinheit von Kältemitteln

Es wird häufig erwähnt, dass die Kältemittel einer Reinheit nach DIN 8960 entspre­chen müssen. Welche Anforderungen sind eigentlich in dieser Norm definiert?


Die DIN 8960 ist  eine nationale Norm, die Anforderungen an halogenierte Kältemit­tel, an Kohlenwasserstoff-Kältemittel und an Ammoniak definiert. Das Kältemittel Kohlenstoffdioxid wurde in der Norm nicht berücksichtigt, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm im Jahr 1998 keine wesentliche Rolle spielte.

Für alle Kältemittel werden Grenzwerte für den Siedeverlauf, den Gehalt an anderen organischen Stoffen, die Verunreinigungen in der Dampfphase mit Luft und anderen nichtkondensierbaren Gasen, der Wassergehalt. die Neutralisationszahl, den Gehalt an hochsiedenden Rückständen und Feststoffpartikel festgelegt.

Für Kohlenwasserstoffe gibt es zusätzlich Grenzwerte für verschiedene organische Stoffe, wie z. B. Butadien, Hexan und Benzol sowie für Schwefel. Daneben wurde in der Norm auch das Prüfverfahren angegeben

 

Beispiele für ein paar wichtige Grenzwerte:

Verunreinigung/ Siedeverlauf

Höchstwerte

Halogenierte Kälte­mittel

Kohlenwasserstoff-Kältemittel

Ammoniak

Organische Stoffe (in %)

0,5 %

0,5 %

----

Siedeverlauf

0,5 K

0,5 K

0,5 K

Luft und andere nicht kon­densierbare Gase (Volumen­anteil)

1,5 %

1,5 %

5 % (cm³ Gas in 100 cm³ Flüssigkeit)

Massenanteil Wasser

25 ppm

25 ppm

400 ppm

Neutralisationszahl

0,02 mg KOH/g

0,02 mg KOH/g

 

Eine weitere wichtige Angabe für die Qualität von Kältemittelgemischen ist die Anfor­derung an die Gemischzusammensetzung. Diese ist in Anhang E der der DIN EN 378 Teil 1 nachzulesen. In der Kältemitteltabelle werden in der Spalte Grenzabmaße der Zusammensetzung die maximal erlaubten Abweichungen von der Sollzusam­mensetzung der Gemische genannt. Die gestatteten Toleranzen liegen hier bei je nach Kältemittel zwischen 0 und 2 %. Dieses Kriterium ist in die DIN 8960 nur in Form des Siedeverlaufs eingeflossen.