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Revision der Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Gibt es inzwischen neue Informationen zur geplanten Änderung der F-Gase-Verordnung?


Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist seit 2006 durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (F-Gase-Verordnung) geregelt. Die Verordnung soll nun aktualisiert werden, ein Vorschlag dazu wurde am 7. November 2012 vorgelegt (wir berichteten dazu in der Ausgabe Dezember 2012). Seither wurde der Vorschlag in zahlreichen Instanzen überarbeitet. Am 16. Dezember 2013 haben sich die Verantwortlichen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf neue Regelungen geeinigt. Nach Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments wird der überarbeitete Entwurf dem Europäischen Parlament vorgelegt. Die Abstimmung ist für den 11. März 2014 vorgesehen. Die neue Verordnung könnte dann zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Einigung konnte darüber erzielt werden, die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 schrittweise auf 21 Prozent der heutigen Mengen zu begrenzen. Außerdem sollen F-Gase mit einem hohen Treibhauspotential (GWP) in verschiedenen Anwendungsbereichen verboten werden. So ist geplant, ab 01.01.2020 Kältemittel mit einem GWP-Wert von ³ 2500 für stationäre Anlagen zu verbieten. Ausgenommen sind Anlagen zur Erzeugung von Temperaturen von weniger als -50°C. Ab 1. Januar 2022 sind Kältemittel mit GWP über 150 für gewerblich genutzte zentrale Kälteanlagen ab einer Leistung von 40 kW nicht mehr erlaubt Für kleine Split-Klimaanlagen werden ab 01.01.2025 Kältemittel mit GWP ³ 750 verboten. Die Veröffentlichung des Verordnungstextes wird für das Frühjahr 2014 erwartet. Wir werden dann detailliert über die neuen Regelungen berichten.