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Der R22-Ausstieg steht bevor: Erweiterung einer Anlage

Im Zuge der R22-Sanierung stellt sich für einen Kunden folgende Frage:   Aufgrund bereits erfolgter Umstellungen an anderen Anlagen ist der Kunde im Besitz von rezykliertem R22 in Flaschen.   Eine R22-Kälteanlage wird noch zwingend bis Mitte nächsten Jahres benötigt und soll dann stillgelegt und demontiert werden.   Ist eine gesetzeskonforme Lösung für den Kunden realisierbar? Können Behälter mit bevorratetem R22 fest an die Anlage über Absperrventile angeschlossen werden, um eventuelle kleine Undichtigkeiten auszugleichen?


Ein Umbau/Erweiterung der R22-Anlage, was ja das Anschließen des R22-Behälters bedeuten würde, ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr erlaubt. Eine gesetzeskonforme Lösung wäre, noch in diesem Jahr alle Undichtigkeiten an der Anlage sorgfältig zu beseitigen und auf maximale Füllmenge aufzufüllen. Damit sollte es kein Problem sein, die Anlage über ein weiteres halbes Jahr zu betreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine befristete Ausnahme für die Verwendung von R22 zu beantragen (nach Artikel 11 Absatz 8 EG-Verordnung 1005/2009). Zuständig sind hier die Landesbehörden. Ob sich in Ihrem Fall die Mühe lohnt und ob die Anlage die Voraussetzungen erfüllt "dass es für eine bestimmte Verwendung keine technisch und wirtschaftlich machbaren Alternativstoffe oder -technologien gibt oder diese nicht verwendet werden können" ist in Ihrem Fall fraglich. Eine solche Ausnahme kann bis maximal 31.12.2019 erteilt werden.