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Zertifizierung von Betrieben und von Personal nach F-Gase-Verordnung

Als Inhaber eines Kälte-Klima-Fachbetriebes verfüge ich über die notwendige Personalzertifizierung und die Betriebszertifizierung. Sind diese auch im nächsten Jahr, noch gültig, wenn die EG-Verordnung 517/2014 Anwendung findet?


In Artikel 10, Absatz 7 heißt es ausdrücklich, dass bestehende Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ausgestellt wurden, unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig bleiben.

Die EG-Verordnung 303/2008, die die Zertifizierung von Personal und Betrieben regelt, ist weiterhin anzuwenden. Auf diese wird auch in der neuen Verordnung Bezug genommen. Ihre Personal- und Ihre Betriebszertifizierung sind daher weiterhin, nach derzeitigem Stand unbefristet, gültig.

Firmen, die es bisher versäumt haben, sich um die Zertifizierung zu kümmern, werden im nächsten Jahr erhebliche Probleme bekommen. Fluorierte Treibhausgase zur Verwendung als Kältemittel dürfen dann nur noch an Unternehmen verkauft werden, die über alle notwendigen Zertifizierungen verfügen.

Auch der Betreiber ist in der Pflicht, nur zertifizierte Unternehmen mit Arbeiten, wie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur Stilllegung, Dichtheitskontrolle oder Rückgewinnung, zu beauftragen.