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Entsorgungsfachbetrieb

Müssen wir als Kältefachbetrieb zwingend auch als Entsorgungsfachbetrieb einge­tragen sein, oder reicht es, wenn man gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz der Anzei­gepflicht nachgeht, von welcher man ja befreit ist, wenn man als Entsorgungsfach­betrieb eingetragen ist?     Gibt es andere Gesetze nach denen es zwingend erforderlich ist, als Einsammler und Beförderer von Abfällen die entsprechenden Prüfungen abzulegen?


Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebever­ordnung (EfbV) ist grundsätzlich freiwillig. Ein Unternehmen erhält das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“, wenn es befugt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen, oder  einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO) ab­geschlossen hat. Voraussetzung ist die mindestens jährliche Prüfung durch die Sachverständigen der Überwachungsorganisation. Sie bezieht sich u. a. auf die Anforderungen an
  • personelle Ausstattung (Zuverlässigkeit, Verantwortlichkeiten, Fach- und Sachkenntnisse, Personalstärke, Fortbildung)
  • Versicherungsschutz
  • Ausstattung (Geräte, Ausrüstungen)
  • Betriebsorganisation
  • Dokumentation (Betriebstagebuch)
Um Entsorgungsfachbetrieb zu werden, entstehen dem Betrieb neben den Qualifizie­rungskosten des Betriebspersonals auch Zertifizierungs- und Überwachungskosten. Allerdings stehen dem auch einige Vorteile gegenüber, wie z. B. vereinfachte Nachweisverfahren, Vereinfachungen beim Abfall­transport und eventuell Wettbewerbsvorteile. Ob es sinnvoll ist, Ihren Kältefachbetrieb zum Entsorgungsfachbetrieb zu zertifizie­ren, muss im Einzelfall betrachtet werden. Für die meisten Handwerksbetriebe übersteigt der finanzielle und zeitliche Aufwand den Nutzen.Im Abfallrecht kommt es vor allem auf die Mengen an, die jährlich in Ihrem Betrieb anfallen. Bei Abfallmengen von weniger als 2 t gefährlichen Abfällen (z.B. Kältemittel und Öle) pro Jahr gelten bereits so viele Vereinfachungen hinsichtlich Nachweis­pflichten und Abfalltransport (siehe KK3/2014), dass die Zertifizierung zum Entsor­gungsfachbetrieb keine entscheidenden Vorteile bringt. Es kann natürlich trotzdem Gründe für eine Zertifizierung geben, z. B.  wenn der Kunde dies fordert.