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Welche Stoffe fallen unter die F-Gase-Verordnung?

Welche Stoffe fallen eigentlich im Einzelnen unter die F-Gase-Verordnung. Wie sind Gemische aus HFCKW und HFKW geregelt und was ist mit den sogenannten HFOs, wie z. B. R1234yf?


Die F-Gase-Verordnung gilt, wie der Name der Verordnung schon aussagt, für flourierte Treibhausgase. Diese sind wie folgt definiert:

„Fluorierte Treibhausgase“ die in Anhang I aufgeführten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und anderen Treibhausgase, die Fluor enthalten, oder Gemische, die einen dieser Stoffe enthalten. Maßgebend ist daher, ob ein Stoff in Anhang I aufgeführt ist oder nicht. Eine entsprechende Liste der in Anhang I aufgeführten Stoffe und deren Gemische finden Sie auf der Internetseite der Bundesfachschule im Download-Bereich unter dem Stichwort “Fluorierte Treibhausgase“. Die HFOs, wie z. B. R1234yf werden in Anhang II der Verordnung genannt. Für diese Stoffe gilt aber nur Artikel 19 „Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung als Ausgangsstoff und Zerstörung“. Das bedeutet, dass für die HFOs vorerst nur die Menge ermittelt und an die Kommission gemeldet werden muss.

Sofern es sich aber um Gemische aus HFO und fluorierten Treibhausgasen handelt, gelten natürlich die Bestimmungen der F-Gase-Verordnung. Für die Berechnung der GWP-Werte derartiger Gemische müssen auch die GWP-Werte der HFOs herangezogen werden.

Chlorierte Stoffe, die durch die „VERORDNUNG (EG) Nr. 1005/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen“ geregelt sind, fallen nicht unter die F-Gase-Verordnung. Dies gilt auch für Kältemittelgemische aus HFCKW und HFKW.