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Betriebszertifizierung -3

Mein Kältemittellieferant hat mir mitgeteilt, dass ich ab 1.1.2015 nur noch Kältemittel­lieferungen bekomme, wenn ich eine Betriebszertifizierung nachweise. Was bedeutet Betriebszertifizierung? Wir haben doch bereits das Personal unserer Firma zertifizie­ren lassen. Wie und woher bekommen wir die Betriebszertifizierung?


Unternehmen, welche stationäre Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, müssen zertifiziert sein. Dies gilt bereits seit dem 4.7.2009.

Seit 01.01.2015 haben aber die Lieferanten fluorierter Treibhausgase gemäß Artikel 11 Verordnung EU 517/2014  die Pflicht zu kontrollieren, dass der Käufer über die not­wendigen Zertifikate verfügt Weiterhin muss der Lieferant Aufzeichnungen darüber führen, welche Zertifizie­rungsnummern der Kunde hat und er muss die jeweils erworbenen Mengen an fluo­rierten Treibhausgasen dokumentieren. Die Betriebszertifizierung erhalten Sie von der zuständigen Landesbehörde auf An­trag. Voraussetzung für Erteilung dieses Zertifikats ist der Nachweis, dass in Ihrem Betrieb zertifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung steht und die Be­stätigung, dass alle notwendigen Werkzeuge und Ausrüstungsteile vorhanden sind (Werkzeugliste). Wenden Sie sich für die Betriebszertifizierung an die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde. Eine aktuelle Liste hierzu hat das Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de ) veröffentlicht.  Was bisher wenig Beachtung gefunden hat ist die Tatsache, dass jetzt auch Unter­nehmen, die ein anderes Unternehmen mit Installation, Wartung, Dichtheitsprüfung oder auch Stilllegung einer Anlage mit fluorierten Treibhausgasen beauftragen, si­cherstellen müssen, dass dieses über alle notwendigen Zertifikate verfügt (Artikel 10 Absatz 11). Ihre Kunden müssen demzufolge anfragen, ob Sie zertifiziert sind. Um Rückfragen zu vermeiden, könnten Sie bei Angeboten oder Rechnungen eine Kopie Ihrer Betriebszertifizierung beilegen.