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Busklimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Wir haben bei einem Busunternehmen die Klimaanlage eines Reisebusses repariert und festgestellt, dass Kältemittel fehlt. Eine Lecksuche wurde durchgeführt und die Leckage abgedichtet, das restliche Kältemittel haben wir abgesaugt und entsorgt. Was uns sehr gewundert hat war, dass der Kunde eine eigene Kältemittelflasche be­sitzt, welche schließlich zum Nachfüllen verwendet wurde.   Wie kommt ein Busunternehmen an Kältemittel? Ich muss bei meinen Kältemittellie­feranten ein Zertifikat vorlegen um Kältemittel einzukaufen. Wenn man kein Fachbe­trieb ist, braucht man das anscheinend nicht.   Wie muss ich das Nachfüllen des Kältemittels dokumentieren?


Es handelt sich um das bekannte Problem mit den mobilen Klimaanlagen. Unter dem Begriff „mobil“ versteht der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang, dass die Anlage während des Betriebs im Normalfall in Bewegung ist. Nach der alten F-Gase-Verordnung waren mobile Anlagen praktisch gar nicht gere­gelt (mit Ausnahme einer Sonderregelung für Deutschland gemäß ChemKlima­schutzV für Kühl-LKW). Die neue F-Gase-Verordnung stellt an Kälteanlagen in Kühllastfahrzeugen und -anhängern (mit Füllmenge ab 5 t CO2-Äquivalent) bezüglich Dichtheitskontrollen und Dokumentation die gleichen Anforderungen, wie bei stationären Anlagen (wobei die Sachkunde noch nicht geregelt ist). Da der Bus aber vermutlich klimatisiert ist, gibt es keine Pflicht zur Dokumentation und zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle. Gleiches gilt für die Sachkunde, auch die ist bisher nicht geregelt. Für Busse kann man daher nur die Sachkunde für PKW-Klimaanlagen (EG-Verordnung 307/2008) erwerben. Für die Wartung an mobilen Klimaanlagen reicht dies bisher aus, um Käl­temittel einzukaufen. Wie das Busunternehmen an das Kältemittel kommt, kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht haben Sie alles richtig gemacht. Im Arbeitsbericht des Mitarbeiters sollte das Nachfüllen und die Herkunft des Kältemittels dokumentiert und dieses Do­kument aufbewahrt werden.

Natürlich sind die Ausnahmen für mobile Klimaanlagen für das Kälteanlagenbauer­handwerk sehr ärgerlich. Nach aktuellen Informationen ist geplant, die EG-Verordnung 303/2008 zu überarbeiten und dabei die Sachkunde für mobile Anlagen zu regeln.