Zum Hauptinhalt springen

Dichtheitskontrolllen an Drucklufttrocknern

Wir liefern und warten große Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft und die zugehörigen Drucklufttrockner. Letztere beinhalten Kältemittelkreisläufe, meist her­metisch geschlossene Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von 10 t CO2-Äquivalent oder mehr. Unser Servicepersonal soll künftig im Rahmen der regelmäßigen Wartung der Kompressoren auch die Dichtheitskontrollen an den Kältemittelkreisläufen durchführen. Alle Reparaturen und Eingriffe in den Kreislauf werden nach wie vor durch einen Kälteanlagenbauerfachbetrieb übernommen. Ist dies mit einer Zertifizierung nach Kategorie IV laut Verordnung (EG) 303/2008 mög­lich? Benötigen wir in diesem Fall auch eine Unternehmenszertifizierung?


Eine Zertifizierung des Personals nach Kategorie IV wäre genau der richtige Weg für Sie. Eine Unternehmenszertifizierung ist nur für Unternehmen vorgeschrieben, die an stationären Kälteanlagen Installation, Instandhaltung oder Wartung vornehmen. So­fern ein Unternehmen nur die Dichtheitskontrolle durchführt, ist sie nicht erforderlich.

 

Mit der Zertifizierung nach Kategorie IV ist das Personal berechtigt, die Dichtheits­kontrolle an den Kältemittelkreisläufen z. B. mit elektronischen Lecksuchgeräten so­wie Sichtprüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Weitergehende Kontrollen am Kältemittelkreislauf, wie die Druckmessung sind nicht möglich, da sie im Allge­meinen einen Eingriff in den Kältemittelkreislauf erfordern.

 

Um die Zertifizierung nach Kat. IV zu erlangen, bieten die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und auch andere Fachschulen zweitägige Kurse an. Diese umfassen die theoretische Betrachtung der Dichtheit von Anlagen, den Vergleich der verschie­denen Lecksuchmethoden und den praktischen Umgang mit elektronischen Leck­suchgeräten, wozu auch deren Überprüfung und Kalibrierung gehört.