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Zertifizierung

Ich habe im Jahr 2011 eine Zertifizierung nach Kategorie II erworben, um Reparatu­ren an Haushaltsgeräten mit dem Kältemittel R134a durchführen zu können. Das Zertifikat wurde ausgestellt auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und der Ver­ordnung (EG) Nr. 303/2008. Nun haben wir von unserem Lieferanten erfahren, dass die beiden Verordnungen inzwischen aufgehoben worden sind. Hat mein Zertifikat weiterhin Gültigkeit oder wie kann dieses verlängert werden?


Das Umweltbundesamt hat auf seiner Internetseite unter „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung“ klargestellt:

„Frage 25: Was ist zertifiziertes Personal und wer muss zertifiziert sein?

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 legt fest, dass Personen, die bestimmte Tätigkei­ten ausführen, ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung) vorweisen müssen. In der ChemKlimaschutzV sind die persönlichen Anforderungen näher spezifiziert. Die ein Zertifikat/eine Sachkundebescheinigung erfordernden Tätigkeiten führt untenste­hende Tabelle auf.

Bestehende Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ausgestellt wurden, bleiben unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig.(…)“

Sie können mit Ihrem „alten“ Zertifikat wie bisher weiterarbeiten.