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Dichtheitskontrollen, wenn Anlagen außer Betrieb

Einer unserer Kunden wird seine R404A-Anlagen während einer Umbauphase von ca. einem Jahr nicht betreiben. Besteht in diesem Zeitraum die Pflicht zur regelmäßi­gen Dichtheitskontrolle?


Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle ist unabhängig davon, ob die Anlage eingeschaltet wird oder nicht. Die einzige Möglichkeit, die Dichtheitskontrollen zu ver­meiden wäre, das Kältemittel für den Zeitraum der Außerbetriebnahme aus der An­lage zu entfernen. Ob sich dieser Aufwand für den Zeitraum von einem Jahr lohnt, ist natürlich fraglich.