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Marktsituation für R404A

Im Mai wurden die Hintergründe für die derzeit von den Herstellern und Großhändlern angekündigten Preiserhöhungen sowie Produktionsstopps für R 404A erläutert. Wenn im nächsten Jahr tatsächlich kein R404A mehr produziert werden sollte, wie kann sichergestellt werden, dass dieses Kältemittel noch für Wartungs- und Servicearbeiten an bestehenden Anlagen zur Verfügung steht?


Wie in der Mai-Ausgabe beschrieben, ist der Hintergrund der derzeitigen „Verknappung“ von R404A die Tatsache, dass der Phase-Down laut Verordnung (EU) Nr. 517/2014 für das Jahr 2018 eine Reduktion der GWP-gewichteten Kältemittelmengen auf 63 % des Wertes von 2015 vorsieht. Zusätzlich ist ab 2020 die Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP-Wert ab 2500 (wie z. B. R404A) als Frischware für die Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge ab 40 t CO2-Äquivalenten (das entspricht einer Füllmenge von etwa 10,2 kg) untersagt.   Abbildung 1: Reduktion der Menge an fluorierten Treibhausgasen im Zeitraum 2015 bis 2030 Was kann der Kälteanlagenbauer tun, um diese Situation zu entschärfen? Bereits seit Veröffentlichung der aktuellen F-Gase-Verordnung vor über drei Jahren ist klar, dass Neuanlagen mit dem Kältemittel R404A nicht mehr empfehlenswert sind. Trotzdem gibt es noch viele Anlagen im Bestand, die der Betreiber jetzt nicht gleich auf ein anderes Kältemittel umstellen möchte. Wie kann sichergestellt werden, dass die eventuell notwendigen Nachfüllmengen zur Verfügung stehen? Der einzige Weg ist eine konsequente Wiederverwertung. Das gebrauchte Kältemittel, das aus Anlagen entnommen wird (beispielsweise, bei Außerbetriebnahme oder Umstellung der Anlage) muss möglichst vollständig sortenrein gesammelt und wiederverwendet werden. Wiederverwendetes Kältemittel fällt nicht unter die Quote, da es ja schon in den Verkehr gebracht wurde und kann daher über die zugewiesenen Mengen hinaus eingesetzt werden. Sofern Sie Kältemittel zurückgeben, verhandeln Sie mit Ihren Kältemittellieferanten über die Rücknahmekonditionen und zu welchen Bedingungen wiederaufbereitetes Kältemittel bezogen werden kann Die Empfehlung zur Wiederverwendung gilt übrigens nicht nur für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2500, sondern auch für Stoffe mit niedrigerem GWP-Wert. Da die Menge der fluorierten Treibhausgase in den nächsten 12,5 Jahren stufenweise bis auf 21 % reduziert werden muss (siehe Abbildung), werden voraussichtlich im nächsten Schritt auch Kältemittel mit einem moderaten GWP-Wert (wie z. B. R134a mit einem GWP von 1430) knapper und damit teurer.

Sie haben noch ein paar Flaschen R404A in Ihrem Lager? Das ist sicher eine gute Ausgangsbasis. Achten Sie aber darauf, dass das Kältemittel bis Ende 2019 verbraucht wird. Ab 2020 darf frisches R404A nicht mehr zur von Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent (entspricht 10,2 kg R404A) verwendet werden. Recyceltes oder wiederaufbereitetes Kältemittel ist dann noch bis 2029 erlaubt.

Zum Umgang mit gebrauchten Kältemitteln (Recyling oder Aufarbeitung?) ist übrigens in der März-Ausgabe der KK ein informativer Artikel mit dem Titel „Abfall oder Nichtabfall“ erschienen.