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Kältemittelimporte

Da das Kältemittel R404A hinsichtlich Verfügbarkeit und Preis zurzeit sehr problematisch ist, habe ich eine Frage zum Import.   Wer darf die fluorierten Treibhausgasen in größeren Mengen beziehen und an Fachbetriebe oder Händler weiterverkaufen?   Ist mir die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land wie z.B. der Türkei oder China erlaubt? Falls nicht, gibt es Ausnahmeregelungen?


Die Einfuhr von Kältemitteln aus Nicht-EU-Ländern ist nur Marktteilnehmern erlaubt, die über eine Quote für das Inverkehrbringen verfügen. Diese Quote haben Kältemittelhändler, -hersteller und Importeure erhalten, die sich im Jahr 2014 um die Zuteilung beworben haben.

Die Referenzwerte für die Hersteller und Importeure werden alle drei Jahre neu berechnet. In diesem Jahr konnte man sich wieder um eine Quote bewerben und die Firmen, die für die Jahre 2018 bis 2020 eine Quote erhalten haben, sind im Oktober im DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1984 DER KOMMISSION veröffentlicht worden und dort nachzulesen. Wer ohne eine zugeteilte Quote fluorierte Treibhausgase in den Verkehr bringt, begeht eine Straftat nach § 27 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. 

Allerdings ist in Artikel 15 der F-Gase-Verordnung auch geregelt, dass die Pflicht eine Quote einzuhalten nicht für Hersteller oder Importeure von weniger als 100 t CO2-Äquivalent jährlich gilt. Das entspricht etwa 25 kg R404A, 69 kg R134a oder 47 kg R410A. Sofern man diese Menge innerhalb eines Jahres nicht überschreitet, kann man demzufolge auch ohne Quote Kältemittel importieren.

Für derartige Kleinmengen sieht Artikel 19 der F-Gas-VO auch keine spezifische Berichtspflicht vor. Beim Verdacht der Überschreitung der zulässigen Einfuhrmengen könnten die zuständigen Landesbehörden eine Überprüfung vornehmen. Daher dürfte es sich empfehlen, die Einfuhren zu dokumentieren, etwa anhand der Zollpapiere.