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Verkauf von fluorierten Treibhausgasen an nicht zertifizierte Betriebe

Nachdem wir unserem Kunden (ein kleiner Betrieb des Lebensmittelhandwerks) eröffnet haben, dass wir Probleme mit dem Bezug von R404A bekommen und nicht mehr garantieren können, dass dieses Kältemittel zur Verfügung steht, kündigte er an, sich das Kältemittel selbst zu beschaffen. Seine Bestellung über das Internet war tatsächlich erfolgreich. Ihm wurden problemlos mehrere Flaschen Kältemittel mit insgesamt rund 30 kg Füllmenge geliefert. Ist das rechtlich in Ordnung?


Das ist natürlich nicht rechtens.

Sowohl nach der F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) 517/2014) als auch nach der deutschen ChemKlimaschutzV dürfen fluorierte Treibhausgase zum Zweck der Wartung und Reparatur von Einrichtungen nur an Unternehmen verkauft und von Unternehmen gekauft werden, die über das notwendige Unternehmenszertifikat verfügen. Über dieses Zertifikat verfügt Ihr Kunde nach Ihren Angaben nicht.

Damit begehen Käufer und Verkäufer des Kältemittels eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 Absatz 2 Nr. 8 ChemKlimaschutzV, die gemäß § 26 Chemikaliengesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.