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Zertifizierung von Auszubildenden

Für unsere betrieblichen Abläufe und die Ausbildung wäre es sinnvoll und hilfreich, wenn unsere Auszubildenden (Mechatroniker für Kältetechnik) nach dem zweiten Lehrjahr und Abschluss der Gesellenprüfung Teil 1 nach Kategorie IV zertifiziert werden könnten und damit die Dichtheitskontrolle an Anlagen weitgehend selbstständig durchführen dürften. Sie haben zu diesem Zeitpunkt schließlich die Überbetrieblichen Lehrunterweisungen GKK (Grundfertigkeiten der Verbindungstechniken in der Kälte- und Klimatechnik) und KK2 (Umwelt und Ökologie in der Kälte- und Klimatechnik) besucht und damit alle wesentlichen Kenntnisse zum Durchführen dieser Tätigkeiten erworben.   Ist eine Zertifizierung von Auszubildenden möglich?


Die strikte Auslegung der ChemKlimaschutzV lässt dies nicht ohne weiteres zu, da auch für die Zertifizierung nach Kategorie IV eine abgeschlossene handwerklich-technische Ausbildung gefordert wird. Da wir Ihre Argumentation aber nachvollziehen und unterstützen können, haben wir als Landesinnung Kälte-Klima-Technik das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, ob die Zertifizierung von Auszubildenden möglich ist. Die Frage wurde daraufhin im ‚Ausschuss Fachfragen Vollzug des Arbeitskreises der Bund/Länderarbeits­gemeinschaft Chemikaliensicherheit‘ (BLAC-AS FV) erörtert. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Verantwortung für die Vergabe der Zertifikate bei den Handwerksinnungen bzw. Handwerkskammern liegt und dass aus fachlicher Sicht keine Einwände gegen die Vergabe der Zertifikate erhoben werden. Künftig können damit die Auszubildenden nach dem zweiten Lehrjahr und Abschluss von Teil 1 der Gesellenprüfung nach Kat. IV der DVO 2015/2067 zertifiziert werden und anschließend weitgehend selbstständig die Dichtheitskontrolle an Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen durchführen. Diese Regelung kann aufgrund der Abstimmung im BLAC-AS FV bundesweit angewendet werden. In unserem Innungsbezirk werden wir im Rahmen des Kurses KK2 „Umwelt und Ökologie in der Kälte- und Klimatechnik“ eine theoretische und praktische Prüfung zur Dichtheitsprüfung durchführen. Die Auszubildenden, die die Prüfung bestehen, erhalten im Anschluss an die GP Teil 1 automatisch die Zertifizierung der Kat. IV.