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01.09.2025

Sachkunde Elektrotechnik

Ich habe eine Frage bezüglich des großen Kältescheins.   Welche elektrischen Arbeiten darf ein Mitarbeiter mit großem Kälteschein ohne zusätzliche elektrotechnische Qualifikation ausführen bzw. nicht ausführen?   Meines Erachtens sind folgende Arbeiten ohne zusätzliche elektrotechnische Qualifikation nicht erlaubt:   Unter Spannung arbeiten (also an elektrischen Anlagen, die unter Strom stehen) Anlagen an das Stromnetz anschließen (z.B. Hauptanschluss an das 230V- oder 400V-Netz anschließen) Schaltschränke montieren und umbauen (sofern dabei elektrische Verdrahtung geändert wird.) Messungen an elektrischen Anlagen durchführen Sicherungen oder Leitungsschutzschalter installieren oder tauschen FI-Schutzschalter einbauen oder prüfen   Könnten Sie dies bestätigen?


 

Mit dem "großen Kälteschein" meinen Sie wahrscheinlich die Zertifizierung der Kategorie I bzw. A1 nach ChemKlimaschutzV.

In den Anforderungen für diese Zertifizierungskategorie (geregelt in der DVO (EU) 2015/2067 oder neuerdings in der DVO (EU) 2024/2215) sind überhaupt keine elektrotechnischen Themen enthalten. Daher kann man aus der Zertifizierung nach Kategorie I absolut keine Kenntnisse und Fertigkeiten für elektrotechnische Arbeiten ableiten.

 

Personen, die eine Gesellenprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik abgelegt haben, verfügen dagegen über eine gewissen Sachkunde, da ein großer Teil ihrer Ausbildung elektrotechnische Themen umfasst. Inwieweit sie die von Ihnen genannten Arbeiten im konkreten Fall durchgeführt werden dürfen, ist von weiteren Randbedingungen abhängig (unter anderem davon, ob das Unternehmen diese Tätigkeiten anbieten darf) und kann nicht pauschal beurteilt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesfachschule im Download-Bereich https://www.bfs-kaelte-klima.de/fileadmin/DATEIEN/Download/Elektrotechnische_Taetigkeiten_im_Kaelteanlagenbauer.pdf

Arbeiten am Schaltschrank dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.