Sachkunde für die Reparatur von Kühlschränken
Ein Elektriker, der Haushaltskühlschränke repariert, fragt an, ob er das weiterhin ohne Zertifikat darf. Dies war bisher ohne Probleme möglich, da das Kältemittel R600a bislang nicht durch die F-Gase-Verordnung geregelt war. Jetzt wird die Sachkunde auch für Arbeiten an Einrichtungen mit Kohlenwasserstoffen verlangt. Gilt das auch für Personen, die Haushaltskühlschränke reparieren?
Die novellierte F-Gase-Verordnung fordert die Zertifizierung auch für natürliche Kältemittel, wie z. B. den Kohlenwasserstoff R600a.
In der Durchführungsverordnung 2024/2215 wird konkretisiert, dass für die Verwendung von Kohlenwasserstoffen eines der folgenden Zertifikate erforderlich ist:
a) ein Zertifikat A1 bescheinigt, dass der Inhaber alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (im Fall von Kohlenwasserstoffen sind das die Tätigkeiten Installation, Reparatur, Instandhaltung oder Wartung) in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe ausüben darf;
b) ein Zertifikat A2 bescheinigt, dass der Inhaber alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe ausüben darf, wobei dies auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 3 kg oder bei hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 6 kg beschränkt ist;
Sobald ein Eingriff in den Kältekreislauf erfolgt, ist eine Zertifizierung nach der F-Gas-Verordnung notwendig. Die Verordnung benennt leider keine Füllmengengrenze für eine Zertifizierung.
Damit benötigen Personen, die Kühlschränke mit Kohlenwasserstoff-Kältemitteln reparieren, mindestens eine Zertifizierung A2.