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09.03.2026

Neufassung der VDI 6022 Blatt 3

Ist es im Rahmen von Hygienekontrollen oder Hygieneinspektionen an Raumlufttechnischen Anlagen gefordert, eine Beurteilung der Raumluftqualität anhand der neu erschienen Richtlinie VDI 6022 Blatt 3 durchzuführen?


Das Blatt 3 der VDI 6022 ist tatsächlich im Dezember 2025 als Weißdruck erscheinen. Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zur VDI 6022 Blatt 1 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte“ (2018). Im Blatt 1 der VDI 6022 sind zunächst Anforderungen, Leitfäden und Checklisten insbesondere zur Sicherstellung einer der Gesundheit zuträglichen Qualität der Zuluft enthalten. Das Blatt 3 ergänzt nunmehr das Blatt 1 um die Vorgaben und Methoden zur Messung und Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Raumluftqualität. Dazu beschreibt die Richtlinie Verfahren zur Messung, Bewertung und Klassifizierung der Raumluftqualitäten RAL 1 bis RAL 3 auf der Basis von Grenz- und Richtwerten von Luftschadstoffen (Partikel, Volatile Organic Compounds (VOC), Bakterien, Viren, Schimmelpilze). Die Anwendung der Richtlinie soll vor allem den Gebäudebetreibern die Sicherheit über die Art und Kategorie der Raumluftqualität und damit eine Hilfe bezüglich ihrer Verantwortung gegenüber den Raumnutzern geben. Das bedeutet: Wenn Nutzer beispielsweise in Büros eine unzureichende Raumluftqualität bemängeln, sollte der Betreiber eine Fachperson beauftragen, die auf Basis der Vorgaben der VDI 6022 Blatt 3 die tatsächlich vorhandene Luftqualität prüft. Als Beurteilungsmaßstab wiederum dienen dazu u. a. drei umfangreiche Tabellen „Beurteilung der Raumluftqualität“ im Kapitel 7.

 

In diesen Tabellen sind insgesamt 12 Parameter zur Beurteilung der Raumluftqualität gemäß den Klassen RAL 1 bis RAL 3 enthalten Diese Parameter (Stoffe) betreffen den Kohlendioxidgehalt, die Luftfeuchte, die Taupunkttemperatur, VOC und weitere gesundheitsgefährdende Substanzen. So gilt zum Beispiel für den CO2-Gehalt in der Raumluft: RAL 1 und RAL 2 < 1.000 ppm, RAL 3 < 2.000 ppm. Für die relative Luftfeuchte wird ein Wert von 30 bis 65 % empfohlen. Weitere Tabellen enthalten Hinweise zur „Beurteilung von Schimmelpilzsporen in der Raumluft“ mit umfangreichen Erläuterungen sowie „Handlungsempfehlungen zu Aerosolpartikeln in der Raumluft“. Dabei werden hauptsächlich infektiöse Bakterien, Viren und Mikroplastik betrachtet.

Messungen und Nachweise von Konzentrationen an Feinstäuben PM2,5, CO, Radon, Ozon, SO2 und NO2 sind im Sinne der Richtlinie nur bei einem begründeten Verdacht durchzuführen. Weiterhin erfolgt die Beurteilung der thermischen Behaglichkeit in der VDI 6022 Blatt 3 nicht mehr. 

 

Das heißt, im Hinblick auf die oben genannte Fragestellung: die Anwendung der Messungen zur Bestimmung der hygienischen Qualität der Raumluft, ist nur auf Anforderung des Betreibers durchzuführen. Der Personenkreis, der die Beurteilung der Raumluftqualität gemäß VDI 6022 Blatt 3 durchführen darf, wird beispielsweise eingeschränkt auf Personen mit abgeschlossenem Studium, z. B. im Bereich Ingenieurwesen, Messtechnik, Umwelttechnik, Chemie, Biologie. Weiterhin wird eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, in Verbindung mit der Zertifizierung Blatt A VDI 6022 gefordert. Auf Nachweise der regelmäßigen fachspezifischen Weiterbildung (beispielsweise ein Wiederauffrischungsseminar gem. VDI 6022 Blatt MT2) wird explizit hingewiesen.

In der Woche 23.3. bis zum 27.3.2026 finden in der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik wieder die Seminare zur Hygienezertifizierung Blatt A und B sowie die Wiederauffrischungsseminare zu den Zertifizierungskategorien A und B der VDI 6022 statt. Eine gute Gelegenheit das Wissen und die Fähigkeiten im Bereich der Raumlufthygiene auf den Stand der Technik zu bringen.