Wiederverwendung von Kältemittel
Unser Kunde, eine große Supermarktkette, möchte gerne ein einheitliches System zum Kältemittelrecycling etablieren. Dieses System soll die notwendige Kältemittelverfügbarkeit für die Zukunft gewährleisten, zumindest bis alle Kälteanlagen auf CO2 umgestellt sein werden. Ist es möglich, das Kältemittel als Fachbetrieb abzusaugen, zu filtern und es anschließend als Recycling-Kältemittel wieder an den Kunden zu übergeben oder ist es notwendig, diesen Prozess über einen Kältemittellieferanten abzuwickeln? Was sieht der Gesetzgeber diesbezüglich vor?
Die F-Gase-Verordnung kennt zwei Sorten von wiederverwertetem Kältemittel
12. „Recycling“ bezeichnet die Wiederverwendung eines rückgewonnenen fluorierten Treibhausgases im Anschluss an ein grundlegendes Reinigungsverfahren, einschließlich Filterung und Trocknung;
13. „Aufarbeitung“ bezeichnet die Behandlung eines rückgewonnenen fluorierten Treibhausgases, durch die es unter Berücksichtigung seiner Verwendungen Eigenschaften erreicht, die denen eines ungebrauchten Stoffes gleichwertig sind, in zugelassenen Aufbereitungseinrichtungen, die über für die Aufarbeitung dieser Gase geeignete Anlagen und Abläufe verfügen und die die erforderliche Qualität bewerten und bescheinigen können;
Für Kältemittel mit GWP >2.500 gelten folgende Verwendungseinschränkungen:
Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial von 2 500 oder mehr zur Instandhaltung oder Wartung von Kälteanlagen ist untersagt. Dieses Verbot gilt bis zum 1. Januar 2030 nicht für die folgenden Arten von fluorierten Treibhausgasen:
a) in Anhang I aufgeführte aufgearbeitete fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von 2500 oder mehr, die für die Instandhaltung oder Wartung bestehender Kälteanlagen verwendet werden, sofern bei Behältern mit diesen Gasen eine Kennzeichnung gemäß Artikel 12 Absatz 7 vorgenommen wurde;
b) in Anhang I aufgeführte recycelte fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von 2 500 oder mehr, die für die Instandhaltung oder Wartung bestehender Kälteanlagen verwendet werden, sofern sie aus solchen Einrichtungen rückgewonnen wurden; diese recycelten Gase werden nur von dem Unternehmen verwendet , das die Rückgewinnung im Rahmen der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt hat, oder von dem Unternehmen, für das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt wurde.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich also um recyceltes Kältemittel. Sofern das Kältemittel bei Ihrem Kunden zurückgewonnen wurde und beim gleichen Kunden weiterverwendet werden soll, hat die F-Gase-Verordnung dagegen keine Einwände.
Nachteilig bei diesem Verfahren ist, dass beim Recycling keine Analyse durchgeführt wird, um die Qualität des Kältemittels zu bestätigen. Speziell bei Kältemittelgemischen mit Temperaturglide ist das Risiko recht hoch, dass das Kältemittel nicht mehr die Soll-Zusammensetzung hat.
Bei allen anderen Kältemitteln besteht die Gefahr, dass Fremdgase oder ein erhöhter Wassergehalt enthalten sind, was ebenfalls zu Schäden an der Anlage führen kann. Hier muss sich der Fachbetrieb hinsichtlich der Gewährleistung absichern.