26.06.2025
Klimaanlagen mit HFKW
Unsere Serviceabteilung führt vorwiegend Wartungs- und Reparaturarbeiten an Mono-Splitklimaanlagen mit kleinen Füllmengen (unter 3 kg) durch. Die meisten Anlagen enthalten die Kältemittel R410A oder R407C. Wir haben jetzt gelesen, dass laut F-Gase-Verordnung das Kältemittel R410A seit 01.01.2025 für kleine Split-Anlagen verboten ist. Gilt das auch für das Nachfüllen von Kältemittel im Rahmen von Reparaturarbeiten?
Seit 1. Januar 2025 ist das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen (ortsfeste Klimaanlagen und ortsfeste Wärmepumpen), die F-Gase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten, wobei die Menge der F-Gase weniger als 3 kg beträgt, verboten.
R410A hat einen GWP von 2.088, der GWP von R407C beträgt 1 774, damit sind beide Kältemittel betroffen. Das Inverkehrbringensverbot gilt aber vor allem für Neuanlagen. Für bestehende Klimaanlagen und Wärmepumpen gibt es dagegen kein entsprechendes Verbot. Für die Instandhaltung oder Wartung dieser Einrichtungen dürfen Kältemittel mit GWP unter 2.500 nach derzeitigem Stand unbefristet verwendet werden.