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Arbeitsschutz vor dem Hintergrund der Covid19-Pandemie

Wir sind ein Fachbetrieb der Kälte- und Klimatechnik und müssen uns als solcher um die Sicherheit unserer Servicekräfte kümmern. Gibt es Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen bzw. Handlungspläne in Bezug auf die Covid19-Infektionsgefahren?


Es ist richtig, dass Sie als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit haben. Durch die Covid19-Pandemie ist ein weiteres Thema hinzugekommen, um das Sie sich kümmern müssen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel[1] ist vom Unternehmensverantwortlichen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Die Infektionsgefahr muss auch in Ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Diese muss entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Dazu sollte sich die Arbeitgeber von Fachkräften für Arbeitssicherheit und von Betriebsärztinnen und-ärzten beraten lassen und sich gegebenenfalls mit den betrieblichen Interessenvertretungen abstimmen. Die meisten Kälte-Klima-Fachbetriebe sind Mitglieder der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Auf deren Internetseite sind zahlreiche Handlungshilfen für Betriebe zu finden, darunter auch Muster für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsvorlagen. https://www.bghm.de/coronavirus/handlungshilfen.
[1]https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4