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Verwendung der Bezeichnung „natürliche Kältemittel“

Kann eine Abmahnung drohen, wenn wir in unserem Werbematerial den Begriff „natürliches Kältemittel“ in Zusammenhang mit Ammoniak verwenden?


In der Kälte-Klima-Branche werden Kältemittel mit geringer Umweltschädlichkeit häufig „natürliche Kältemittel“ genannt. Die Bezeichnung „natürlich“ wird insbesondere für Ammoniak (R717), Kohlenstoffdioxid (R744) und für die Kältemittel der Sicherheitsklasse A3, also Kohlenwasserstoffe wie Propan (R290) oder Isobutan (R600a), verwendet. Das Bundesamt gegen unlauteren Wettbewerb überprüfte jetzt, ob der Begriff „natürlich“ in diesem Zusammenhang angewendet werden darf. Das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) schützt sowohl Mitbewerber als auch Verbraucher und die Allgemeinheit vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Dazu gehört auch, dass die Verbraucher in Bezug auf die verwendeten Stoffe nicht getäuscht und irregeführt werden dürfen. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „natürliches Kältemittel“ für die Stoffe Ammoniak, Kohlenstoffdioxid und die Kohlenwasserstoffe fragwürdig. In der Stoff-Kennzeichnungsverordnung (SKV) ist geregelt, dass der Zusatz „natürlich“ bedeutet, dass der Grundstoff aus einer natürlichen Quelle stammt. Das kann ein Lebensmittel sein oder ein sonstiger natürlicher Rohstoff, aus dem der Grundstoff gewonnen wird. Dies trifft für die oben genannten Kältemittel im Allgemeinen nicht zu. Ammoniak wird beispielsweise synthetisch nach dem Haber-Bosch-Verfahren in chemischen Produktionsanlagen hergestellt und ist damit alles andere als natürlicher Herkunft. Ähnliches gilt für Propan und  Isobutan, die aus Erdgasprodukten gewonnen werden. Auch CO2 wird industriell hergestellt, beispielsweise durch Verbrennen von Erdgas. Andere Kältemittel, wie Wasser (R718) und Luft (R729), werden tatsächlich so verwendet, wie sie in der Natur vorkommen. Für diese Stoffe ist der Begriff „natürlich“ sicherlich gerechtfertigt. Es gibt zwar die theoretische Möglichkeit, Stoffe wie Ammoniak und Kohlenstoffdioxid natürlich zu erzeugen. Es ist aber kaum vorstellbar, dass CO2 kosteneffizient aus der Atemluft gewonnen werden kann. Um nicht in den Verdacht zu geraten irreführende Werbung zu betreiben, sollte der Begriff „natürliche Kältemittel“ nur für Kältemittel verwendet werden, die auch aus natürlichen Quellen stammen. Für die synthetisch hergestellten Kältemittel käme beispielsweise der Begriff „naturidentische Kältemittel“ in Frage. ___________________________________________________ Hinweis:

In der letzten Ausgabe der KK berichteten wir an dieser Stelle darüber, dass der Begriff „natürliches Kältemittel“ in Zusammenhang mit Ammoniak nicht verwendet werden sollte. Wer die ‚Fragen aus der Praxis‘ über einen längeren Zeitraum verfolgt hat weiß, dass die April-Ausgabe nicht hundertprozentig ernst genommen werden darf.  Sie müssen sich auch weiterhin keine Sorgen um eine Abmahnung machen‚ wenn Sie den Begriff natürliches Kältemittel verwenden.