Meisterausbildung - Teil I und II in Wochenmodulen in Harztor und Leonberg
So meistern Sie Ihre Ausbildung
Diese Ausbildung dauert ca. 1,5 Jahre, beginnt jedes Jahr im Herbst und liegt somit im zeitlichen Umfang zwischen der Voll- und Teilzeitausbildung. Der Unterricht findet in Wochenblöcken von Montag bis Freitag (ganztags) statt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Meisterausbildung (Meisterprüfungsvorbereitung)
- Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk
- Drei Jahre kältetechnische Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn
- Personen, die eine Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk abgelegt haben, müssen eine vierjährige Berufspraxis in der Kältetechnik nachweisen. Für diese "Quereinsteiger" sind weiterhin Kenntnisse entsprechend den Inhalten der Module 1 bis 3 (insbesondere elektrotechnische Kenntnisse vergleichbar Elektrofachkraft) erforderlich.
- In begründeten Fällen (z.B. Firmenübernahme) kann von den geforderten Jahren an kältetechnischer Berufspraxis abgewichen werden. Eine Aufnahmeprüfung ist dafür zu bestehen.
- Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die zuständige Handwerkskammer.
Abschluss
Kälteanlagenbauermeister/in
- Die Meisterprüfung wird vor der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer abgelegt. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Prüfungszeugnis mit den Einzelnoten sowie den Meisterbrief.
- Zeugnis der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
- Zertifikat Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067
- Nachweis über die Schulung nach GGVSEB
- Zertifikat über die WHG-Sachkundeschulung "anlagenbezogener Gewässerschutz" der ÜWG
- Elektrotechnik-Sachkunde zur Eintragung gemäß der Verbändevereinbarung zwischen ZVEH und BIV zu § 7a HwO (nur für Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer nach bestandener Sachkundeprüfung)
- Hartlöterprüfbescheinigung gemäß DIN EN ISO 13585 und Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in Verbindung mit AD 2000 HP 100 R, ausgestellt durch den TÜV Hessen und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik nach bestandener Hartlöter-Prüfung
- Mit dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung wird die Fachhochschulzugangsberechtigung erlangt. So besteht z.B. in Hessen nach bestandener Meisterprüfung die Möglichkeit, an einer Fachhochschule oder an der Europäischen Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung in Maintal zu studieren.
Hinweise
Die Maßnahme erfüllt die Kriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder unter der kostenlosen
Info-Hotline 0800-6223634.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die Handwerkskammer Rhein-Main für Maintal und Leonberg bzw. durch die Handwerkskammer Erfurt für Harztor. Die Zulassung muss vom Bewerber selbst beantragt werden (Tätigkeitsnachweis beilegen).
Die Prüfung findet im Anschluss an die Ausbildung am Ausbildungsort statt und wird durch die Meisterprüfungskommission der zustïändigen HWK abgenommen, wobei zusätzliche Prüfungsgebühren anfallen.
Dauer und Form
Teil I Fachpraxis
Teil II Fachtheoretische Kenntnisse