Meisterausbildung - Teil I und II Teilzeit in Maintal
So meistern Sie Ihre Ausbildung
Im zweijährigen Turnus (ungerades Jahr) beginnt im Januar die Teilzeitausbildung. Für zwei Jahre wird den Teilnehmern jeden Freitag (nachmittags) und jeden Samstag (ganztags) die Meisterausbildung berufsbegleitend angeboten. Zusätzlich wird der Unterricht ergänzt durch zwei Vollzeitblockwochen im ersten Jahr. Die erste Blockwoche findet zu Beginn der Ausbildung statt.
Beim Teilzeitlehrgang findet die theoretische Prüfung im Oktober des zweiten Ausbildungsjahres statt. Danach beginnt eine Vollzeitphase, in der die Werkstattpraxis und die praktische Prüfung im Oktober/November stattfinden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Meisterausbildung (Meisterprüfungsvorbereitung)
- Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk
- Drei Jahre kältetechnische Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn
- Personen, die eine Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk abgelegt haben, müssen eine vierjährige Berufspraxis in der Kältetechnik nachweisen. Für diese "Quereinsteiger" sind weiterhin Kenntnisse entsprechend den Inhalten der Module 1 bis 3 (insbesondere elektrotechnische Kenntnisse vergleichbar Elektrofachkraft) erforderlich.
- In begründeten Fällen (z.B. Firmenübernahme) kann von den geforderten Jahren an kältetechnischer Berufspraxis abgewichen werden. Eine Aufnahmeprüfung ist dafür zu bestehen.
- Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die zuständige Handwerkskammer.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.
Abschluss
Kälteanlagenbauermeister/in
- Die Meisterprüfung wird vor der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer abgelegt. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Prüfungszeugnis mit den Einzelnoten sowie den Meisterbrief.
- Zeugnis der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
- Zertifikat Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067
- Nachweis über die Schulung nach GGVSEB
- Zertifikat über die WHG-Sachkundeschulung "anlagenbezogener Gewässerschutz" der ÜWG
- Elektrotechnik-Sachkunde zur Eintragung gemäß der Verbändevereinbarung zwischen ZVEH und BIV zu § 7a HwO (nur für Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer nach bestandener Sachkundeprüfung)
- Hartlöterprüfbescheinigung gemäß DIN EN ISO 13585 und Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in Verbindung mit AD 2000 HP 100 R, ausgestellt durch den TÜV Hessen und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik nach bestandener Hartlöter-Prüfung
- Mit dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung wird die Fachhochschulzugangsberechtigung erlangt. So besteht z.B. in Hessen nach bestandener Meisterprüfung die Möglichkeit, an einer Fachhochschule oder an der Europäischen Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung in Maintal zu studieren.
Hinweise
Die Maßnahme erfüllt die Kriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder unter der kostenlosen
Info-Hotline 0800 / 622 3634.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für Maintal. Die Zulassung muss vom Bewerber selbst beantragt werden.
Die Prüfung findet im Anschluss an die Ausbildung am Ausbildungsort statt und wird durch die Meisterprüfungskommission der zuständigen Handwerkskammern abgenommen, wobei zusätzliche Prüfungsgebühren anfallen.
Dauer und Form
Teil I Fachpraxis
Teil II Fachtheoretische Kenntnisse